Für Fahranfänger*innen in der Probezeit nach Alkohol oder Drogen
Für Fahranfänger*innen in der Probezeit nach Alkohol oder Drogen
Sie befinden sich in der Probezeit und haben von der Fahrerlaubnisbehörde die Anordnung für ein Besonderes Aufbauseminar erhalten? Dann liegt der Grund in einem Vorfall mit Alkohol oder Drogen am Steuer. Bei TÜV SÜD sind Sie genau richtig: Wir bieten Ihnen das passende Seminar in zahlreichen Städten – flexibel planbar und durchgeführt von qualifizierten Verkehrspsycholog*innen.
Unser Besonderer Nachschulungskurs für Fahranfänger*innen (NAFA) richtet sich an Fahranfänger*innen mit Auffälligkeiten unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Er erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und sichert Ihre Fahrerlaubnis.
Vielleicht haben Sie schon vom regulären Aufbauseminar gehört, das bei der Fahrschule stattfindet. Dieses wird angeordnet, wenn Sie in der Probezeit einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben – zum Beispiel deutlich zu schnelles Fahren, jedoch ohne Alkohol oder Drogen.
Für Alkohol- oder Drogendelikte ist hingegen das Besondere Aufbauseminar verpflichtend. Hier geht es nicht nur um Verkehrsregeln, sondern um den verantwortlichen Umgang mit berauschenden Mitteln im Straßenverkehr.
✓ Marktführer mit zahlreichen Standorten: Kurse starten regelmäßig, z. B. in München, Stuttgart, Leipzig und Frankfurt
✓ Durchführung durch anerkannte, qualifizierte Verkehrspsycholog*innen
✓ Flexible Kurstermine: vormittags, nachmittags, abends oder samstags
✓ Transparente Kosten: 499 €, auf Wunsch in zwei Raten zahlbar
✓ Direkter Kontakt über Online‑Anfrage oder telefonisch
► Rechtsgrundlage und Zielgruppe
Das Besondere Aufbauseminar (NAFA) ist eine angeordnete Maßnahme für alle Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln auffällig geworden sind. Die rechtliche Grundlage bilden § 36 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und § 2b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
► Seminaraufbau
Das Seminar findet als Gruppenseminar mit höchstens 12 Teilnehmenden statt. Es besteht aus einem Vorgespräch sowie drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen. Pro Tag findet höchstens eine Sitzung statt.
Eine Abschlussprüfung gibt es nicht. Sie erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Ein Besonderes Aufbauseminar ist ein von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnetes Gruppenseminar für drogen- oder alkoholauffällige Fahranfänger*innen in der Probezeit. Bei TÜV SÜD heißt dieses Seminar NAFA.
Ja. Nach einem Verstoß verlängert sich die Probezeit in der Regel von zwei auf vier Jahre. Das Besondere Aufbauseminar ist zusätzlich verpflichtend, um die Fahrerlaubnis zu behalten.
Alle Fahranfänger*innen in der Probezeit, bei denen Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen vorliegen, müssen ein Besonderes Aufbauseminar absolvieren. Die Zuordnung erfolgt auf Basis von § 36 FeV in Verbindung mit § 2b StVG.
Das Aufbauseminar besteht aus einem Vorgespräch plus drei Sitzungen zu jeweils 180 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen. An einem Tag findet höchstens eine Sitzung statt.
Die Kursgebühr beträgt 499 € und kann in zwei Raten gezahlt werden.
TÜV SÜD bietet Kurse in vielen deutschen Städten an, z. B. in München, Stuttgart, Leipzig und Frankfurt. Seminare werden regulär vor Ort durchgeführt. Für die Terminfindung und die Auswahl eines nahegelegenen Standorts unterstützen wir Sie gerne persönlich.
Sie haben den Ablauf kennengelernt. Jetzt geht es um die praktischen Details, die in der Umsetzung entscheidend sind. Hier erfahren Sie, wie Sie Stolperfallen vermeiden, Fristen sicher einhalten und welche Spielräume Sie bei Terminen haben.
Außerdem geben wir Tipps, wie Sie die Teilnahme optimal organisieren, damit Sie ohne Stress und mit klarem Plan ans Ziel kommen.
Die NAFA-Anmeldung erfolgt per Online‑Anfrage oder telefonisch über unsere Beratung.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Teilnahme am Besonderen Aufbauseminar an und setzt eine Frist. Erfolgt keine fristgerechte Teilnahme, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme nachgewiesen wird.
Ja, sofern Ihre Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde und kein Fahrverbot besteht, können Sie während des Seminars Auto fahren.
Für die Teilnahme am Besonderen Aufbauseminar ist in der Regel kein Nachweis über Alkohol- oder Drogenabstinenz (z. B. durch medizinisch-toxikologische Tests) erforderlich. Im Seminar stehen Reflexion, Wissen und Strategien für sicheres Verhalten im Vordergrund.
Für andere Verfahren wie Sperrfristverkürzung oder MPU können solche Nachweise sinnvoll oder erforderlich sein. Diese Verfahren sind jedoch unabhängig vom Seminar und werden individuell organisiert.
Die Gruppengröße beim Aufbauseminar besteht aus maximal 12 Teilnehmenden.
Nein. Das Besondere Aufbauseminar wegen Alkohol oder Drogen ist prüfungsfrei. Sie erhalten nach Teilnahme die Bescheinigung für die Behörde.

Grafik: Ablauf in 7 Schritten
Das Besondere Aufbauseminar ist die gesetzlich geforderte Maßnahme für Fahranfänger*innen mit Alkohol‑ oder Drogenauffälligkeit.
TÜV SÜD bietet Ihnen klare Orientierung, flexible Termine, verschiedene Standorte und transparente Kosten. So erfüllen Sie die behördlichen Vorgaben und gewinnen Sicherheit für die Zukunft im Straßenverkehr.
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