Visualisierung Gesundheitsdienst im Unternehmen

Betriebsärztlicher Dienst

Arbeitsmedizinischer Dienst, der schützt, entlastet und gesetzliche Vorgaben erfüllt

Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben mit dem professionellen betriebsärztlichen Dienst von TÜV SÜD. Erfahren Sie hier, welche Leistungen wir Ihnen bieten – von Vorsorgeuntersuchungen über Gefährdungsbeurteilungen bis zu Gesundheitsaktionen. TÜV SÜD unterstützt Unternehmen jeder Größe mit individueller, gesetzeskonformer und praxisnaher arbeitsmedizinischer Betreuung. Jetzt informieren und unverbindliches Angebot anfordern!

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Arbeitsmedizinische Betreuung mit Mehrwert: Ihre Vorteile bei TÜV SÜD

 

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✓ Individuelle Betreuung für jede Unternehmensgröße
✓ Rechtssichere Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen
✓ Langjährige Erfahrung in zahlreichen Branchen
✓ Feste Ansprechpartner & persönliche Beratung
✓ Wirtschaftliche, flexible Betreuungslösungen

 


Betriebsärztlicher Dienst von TÜV SÜD – Unser Leistungsportfolio rund um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage unternehmerischen Erfolgs. Die betriebsärztliche Betreuung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen. TÜV SÜD bietet Ihnen eine individuelle, gesetzeskonforme und praxisnahe arbeitsmedizinische Betreuung – abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Betriebs. Mit unserem erfahrenen Fachpersonal sorgen wir für eine gesunde, leistungsfähige Belegschaft und sichere Arbeitsbedingungen. Mit unseren Betriebsärzten und erfahrenem Fachpersonal der TÜV SÜD Life Service GmbH mit Sitz in Frankfurt (Hessen) und deutschlandweit sorgen wir für eine gesunde, leistungsfähige Belegschaft und sichere Arbeitsbedingungen.

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Betriebsärztliche Grundbetreuung

Stellung eines externen Betriebsarztes nach ASiG / DGUV Vorschrift 2
► Auf Wunsch zusätzlich betriebsmedizinische Assistenz
Teilnahme an ASA-Sitzungen und enge Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitgeberverantwortlichen
Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

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Arbeitsmedizinische Vorsorge & Untersuchungen

 Durchführung gesetzlicher Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen
► Weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen inkl. reisemedizinischer Beratungen
► Mitwirkung bei der (psychischen) Gefährdungsbeurteilung
 Beratung zum Arbeitsplatzwechsel sowie zur schrittweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) von Beschäftigten in den Arbeitsprozess

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Betriebliche Gesundheitsförderung & Gesundheitsmanagement

Durchführung von Gesundheitstagen, Impfaktionen und Präventionsprogrammen
Beratung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
 Unterstützung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe und gesundheitsbezogenen Unterweisungen

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Beratung zu Arbeitssicherheit und Ergonomie

Beratung bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz
Unterstützung bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung
Beratung zur Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene und Umweltmedizin

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Gefährdungs- und Gefahrstoffmanagement

► Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
► Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

 

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Arbeitsmedizinische Betreuung von TÜV SÜD – individuell, zuverlässig, gesetzeskonform

TÜV SÜD ist ein führender Anbieter für maßgeschneiderte betriebsärztliche Betreuung, die individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche abgestimmt ist. Ob kleiner Betrieb, mittelständisches Unternehmen oder internationaler Konzern – dank langjähriger Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgrößen kennt TÜV SÜD die jeweiligen Anforderungen und entwickelt passgenaue Lösungen für Ihren Bedarf.

Dabei profitieren Sie von transparenten, optimierten Kostenmodellen und genau abgestimmten Betreuungsangeboten, die wirtschaftlich sinnvoll und flexibel einsetzbar sind. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie persönlich und sorgt für eine zuverlässige Umsetzung aller Maßnahmen.

Mit TÜV SÜD erhalten Sie nicht nur eine hohe fachliche Expertise, sondern auch einen starken Partner, der Sie umfassend im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt. Dabei stellen wir sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften gesetzeskonform erfüllen – für maximale Sicherheit und Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen.

 

Die häufigsten Fragen und Antworten

  • Ab wie vielen Mitarbeitern braucht ein Unternehmen einen Betriebsarzt?

    Grundsätzlich ist jedes Unternehmen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl – gesetzlich verpflichtet, einen betriebsärztlichen Dienst zu bestellen. Die konkrete Einsatzzeit und der Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung richten sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Je nach Branche, Gefährdungspotenzial und Unternehmensgröße variieren die Anforderungen. Besonders in risikobehafteten Bereichen wie Bau, Industrie oder Gesundheitswesen ist eine regelmäßige Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst gesetzlich vorgeschrieben.

  • Warum braucht ein Unternehmen einen Betriebsarzt?

    Ein betriebsärztlicher Dienst spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Er unterstützt Arbeitgeber dabei, die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz einzuhalten, und schützt gleichzeitig die Belegschaft durch präventive Maßnahmen. Dazu gehören arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zu ergonomischen Arbeitsplätzen, Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Krankheit sowie Impfaktionen und Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Ein erfahrener arbeitsmedizinischer Dienst hilft, Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren und fördert eine gesunde, leistungsfähige Belegschaft.

  • Was umfasst eine externe arbeitsmedizinische Betreuung?

    Eine externe arbeitsmedizinische Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst wie TÜV SÜD bietet Unternehmen ein umfassendes Leistungspaket. Dazu gehört die Stellung eines externen Betriebsarztes, der alle Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen übernimmt. Der betriebsärztliche Dienst führt Arbeitsplatzbegehungen und ASA-Teilnahmen durch. Er steht beratend bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Auswahl von Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung zur Seite. Zusätzlich unterstützt der betriebsärztliche Dienst bei Impfaktionen, Gesundheitsaktionen, Wiedereingliederungen sowie bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe.

  • Was kostet eine externe betriebsärztliche Betreuung?

    Die Kosten für eine externe betriebsärztliche Betreuung richten sich nach verschiedenen Faktoren – etwa der Größe Ihres Unternehmens, der Branche, der Gefährdungslage sowie dem gewünschten Betreuungsumfang. In der Regel bieten arbeitsmedizinische Dienste vorab vereinbarte Betreuungskontingente an, die für transparente und planbare Kosten sorgen. TÜV SÜD erstellt für Ihr Unternehmen gerne ein maßgeschneidertes Angebot, das auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten ist. Welche Vorteile bietet ein externer arbeitsmedizinischer Dienst im Vergleich zu einer internen Lösung?

    Ein externer betriebsärztlicher Dienst bietet Unternehmen spürbare Vorteile:

    Flexibilität & Entlastung
    Keine personellen Bindungen, keine eigene Infrastruktur – Sie nutzen Leistungen genau nach Bedarf.

    ✓ Umfassendes Fachwissen & aktuelle Gesetzeskenntnis
    Externe arbeitsmedizinische Dienste bringen breites Expertenwissen und kennen alle aktuellen Vorschriften.

    ✓ Ganzheitliche arbeitsmedizinische Betreuung aus einer Hand
    Von Vorsorgeuntersuchungen über Gefährdungsbeurteilungen bis zu Impfaktionen – alles professionell organisiert.

    ✓ Kalkulierbare, faire Kosten
    Sie profitieren von transparenten, planbaren Abrechnungsmodellen.

  • Welche gesetzlichen Vorgaben müssen Unternehmen erfüllen?

    Grundlage: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

    Nach dem § 2 und § 3 ASiG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Dieser unterstützt das Unternehmen bei der Erfüllung seiner Pflichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

     

    DGUV Vorschrift 2

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hat die Rechtsgrundlage für die Regelbetreuung von Unternehmen in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zum 1. Januar 2011 geändert. Hier die wichtigsten Fakten zur DGUV 2:

    Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung (errechnet aus Anzahl der Mitarbeiter und dem Wirtschaftszweig) sowie einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert.
    ► Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt.

     

    Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen

    Laut ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) müssen bestimmte arbeitsmedizinische Vorsorgen verpflichtend oder auf Wunsch angeboten werden:

    Pflichtvorsorge: z. B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm, Hitze, Nachtarbeit
    ► Angebotsvorsorge: z. B. Bildschirmarbeitsplätze
     Wunschvorsorge: wenn Mitarbeiter es wünschen (innerhalb sinnvoller Rahmenbedingungen)

     

    Betreuungsumfang der Unternehmen

     

    Jährliche Grundbetreuung

     Gruppe I  Gruppe II  Gruppe III

    Einsatzzeit (Stunde/Jahr je Beschäftige)

     2,5  1,5  0,5

    ► Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (mindestens 20 %) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (maximal 80 %) aufgeteilt werden.
     Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebsspezifische Betreuung müssen dem Unfallversicherungsträger spätestens seit 2012 nachgewiesen werden.

     

    Mit der DGUV Vorschrift 2 ist die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert worden. Damit werden mögliche Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz besser genutzt.

    Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zur Arbeitsmedizin und/oder Arbeitssicherheit und erstellen Ihnen ein Konzept, das zu Ihrer Organisation passt.

     

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