Ein Gremium aus Fachärzten (Radiologen und Teilradiologen aus ambulanter und stationärer Versorgung), Medizinphysikexperten und MTARs berät in unklaren oder schwerwiegenden Fällen und kann ggf. auch eine Meldung an die Aufsichtsbehörden - anhand vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vorgegebener Kriterien - empfehlen.
Die Verfahrensanweisung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat legt die Kriterien für die Qualitätsstufen (1 – 4) fest und gibt qualitätsabhängige Prüffristen von 6 – 36 Monaten vor. Das Fachgremium berät auch in Qualitätszirkeln über Standards zur Qualitätssicherung, Kriterien zur Beurteilung der Qualität sowie den Ablauf der Überprüfung und die Einteilung in die Bewertungskategorien.
Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) hat im Auftrag des Länderausschuss RöV und des Fachausschuss Strahlenschutz (StrlSchV) ein bundesweit einheitliches Bewertungssystem entwickelt. Dies stellt eine wesentliche Grundlage für die fachliche Umsetzung der Richtlinie Ärztliche und Zahnärztliche Stellen dar.
Patientenaufnahmen sollen erkennbar machen, dass die technische Bildqualität, die Strahlenschutzmaßnahmen, die Einstellung und Positionierung zumindest nach den Vorgaben der Leitlinien der Bundesärztekammer beherrscht werden. Sind einzelne Kriterien nicht eingehalten, muss dies begründet werden.
Ein Artikel aus der "Der Radiologe"
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Die Ergebnisse des Beirates der Ärztlichen Stelle Hessen
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Erfahrungsbericht der Ärztlichen Stelle Hessen 2023
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