Wählen Sie ein anderes Land, um sich über die Services vor Ort zu informieren
//Land auswählenSeit dem 31.12.2018 gilt die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kombination mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), Beide bauen wiederum auf der seit 17.1.2014 geltenden EURATOM – Richtlinie 2013/59 auf. Dadurch werden Röntgenverordnung (RöV) sowie bisherige StrlSchV ersetzt. Die neue Systematik bedingt, dass für die Radiologie relevante Regelungen sich in StrlSchV und StrlSchG befinden können. Oft ist es erforderlich, zu einem bestimmten Thema, z. B. der Teleradiologie, in beiden Regelwerken nachzuschauen. Die StrlSchV hatte im Bundesratsverfahren (Beschluss vom 19.10.2018) noch einige Änderungen erfahren, die in der Beschlussdokumentation nachvollzogen werden können. StrlSchG und StrlSchV beinhalten auch viele Regelungen aus dem nichtmedizinischen Bereich.
Jetzt downloaden!
Ein Artikel aus der "Der Radiologe"
Jetzt downloaden!