Steigender Wettbewerb und sinkende Auslastungen stellen Kraftwerksbetreiber vor neue Herausforderungen. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Gesamtstrategie liegt in der Erhöhung von der Lebensdauer, der Qualität und dem Wirkungsgrad der Turbinenanlage, dem Herz eines Kraftwerks.
Wir kennen uns aus und unterstützen Sie bei der Entwicklung, der Errichtung und dem Betrieb von stationären Gasturbinen, Wasserturbinen und Dampfturbinen - selbstverständlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Gemäß Maschinenrichtlinie sind Gasturbinen und Dampfturbinen als "unvollständige Maschinen" definiert. Sie sollen gemeinsam mit anderen unvollständigen Maschinen und Ausrüstungen eine Maschine bilden, auf die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Das gilt auch für Elektrogeneratoren.