Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch müssen sich ab 2025 auf neue Anforderungen einstellen. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) macht in bestimmten Fällen die Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) nach EMAS oder eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001 zur Pflicht.
Erfahren Sie, welche Anforderungen das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) an Sie stellt, welche Unternehmen betroffen sind und bis wann die neuen Vorschriften umgesetzt sein müssen.
Die Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagementsystems geht auf die Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) zurück, das eine verbesserte Energieeffizienz in Unternehmen fördern soll. Durch die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS sollen Unternehmen ihren Energieverbrauch effizienter steuern und Einsparpotenziale erkennen.
Für Unternehmen, die einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a aufweisen, gilt die Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems bis zum 18. Juli 2025. Ab diesem Stichtag müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen des EnEfG erfüllen und ein vollständiges Zertifikat nach ISO 50001 oder EMAS vorweisen können.
Betroffen sind Unternehmen bzw. deren kleinste rechtliche Einheiten, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a hatten. Der Gesamtenergieverbrauch muss dabei alle Betriebsteile, Filialen und Zweigniederlassungen in Deutschland umfassen. Es gibt keine Ausnahmeregelungen hinsichtlich Fristen oder zu betrachtender Betriebsteile – das gesamte Unternehmen muss vom Managementsystem bzw. vom entsprechenden Zertifikat abgedeckt sein.
Unternehmen, die Unterstützung bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS benötigen, können sich an zertifizierte Prüfstellen oder Beratungsunternehmen wenden. Zudem bieten verschiedene Fachverbände und Institutionen weiterführende Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an. Eine frühzeitige Planung und Terminvereinbarung für das Audit zur Zertifizierung ist empfehlenswert.
Mehr zur ISO 50001-Zertifizierung
Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS mag für viele Unternehmen zunächst eine Herausforderung darstellen, da sie durch gesetzliche Vorgaben verpflichtet sind.
Doch neben der Erfüllung dieser Pflichten bietet ein systematisches Energiemanagement auch Vorteile. Unternehmen können
► ihren Energieverbrauch senken
► Betriebskosten langfristig reduzieren
► gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken
► als nachhaltiger und verantwortungsbewusster Akteur wahrgenommen werden.
Es lohnt sich, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um sowohl die gesetzlichen Anforderungen bis zum Stichtag 18. Juli 2025 zu erfüllen als auch die Potenziale für Effizienzsteigerungen zu nutzen.
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