IFS hat im November 2024 das Update ihrer Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsnorm für Produkte und Prozesse von Groß- und Zwischenhändlern und Cash-&-Carry-Märkten veröffentlicht. IFS Wholesale and Cash & Carry Version 3 bringt einige relevante Änderungen und ist nach einer Übergangsphase spätestens ab November 2025 verpflichtend. Lesen Sie im Folgenden, was sich mit IFS Wholesale and Cash & Carry Version 3 konkret ändert und was Unternehmen beachten müssen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Nach 8 Jahren war es aus Sicht des IFS Zeit für ein Update. Am Revisionsprozess beteiligt waren auch Großhändler, Einzelhändler und Zertifizierer, damit der Standardgeber deren vielfältige Erfahrungen berücksichtigen und eine aktualisierte Version entwickeln konnte, die allen Anforderungen der Praxis genügt.
Die neue Version wurde Ende November 2024 veröffentlicht. Entsprechende Audits sind ab 1. Mai 2025 möglich, verpflichtend anzuwenden ist die Version 3 ab 1. November 2025.
Eine kleinere, aber direkt „sichtbare“ Änderung betrifft das Logo. Hier hat IFS Feedback aus der Branche und den Wunsch nach einer anderen Farbgebung aufgegriffen. Im Vordergrund der Version 3 stehen aber natürlich inhaltliche und methodische Änderungen:
► Das Bewertungsschema wurde angepasst und folgt nun dem Muster sowie den Terminologien der aktuellen IFS Food Version 8.
► Neu ist zudem der sogenannte IFS Star Status, der durch einen Stern in der IFS-Datenbank und auf dem Zertifikat sichtbar sein wird. Er deutet auf neuerdings mögliche, bestandene unangekündigte Audits hin. Diese sind nicht vorgeschrieben und erfolgen auf freiwilliger Basis.
► Darüber hinaus sieht die Version 3 vor, dass der Auditor künftig, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, mindestens 50 Prozent der Auditzeit vor Ort verbringen muss.
► Die beiden geringfügig verschiedenen Kriterienkataloge für die Anwendungsbereiche „Cash & Carry“ und „Wholesale“ wurden zusammengefasst – damit gibt es nur noch einen einheitlichen Kriterienkatalog für alle. Darin wird unterschieden zwischen den Anwendungsfällen „Classic“ (reine Handelstätigkeit) und „PLUS“, in dessen Geltungsbereich im Standard genau definierte einfachere Bearbeitungstätigkeiten fallen. So sind beispielsweise Prozesse des Einfrierens oder Auftauens und der Etikettierung von Ware in allen Produkt-Scopes des Standards möglich. Bei frischem Obst und Gemüse ist Schneiden sowie Waschen im Anwendungsbereich enthalten. Verpacken und Sortieren ist auch bei weiteren Produktgruppen wie Fleisch möglich.
► Mehr Klarheit und Kohärenz: Die Struktur (z. B. der produkt- und prozessbezogene Ansatz), die Wortwahl der Kriterien und die Inhalte (z. B. das Bewertungsschema) wurden an IFS Food Version 8 angeglichen. Die innerhalb des Anwendungsbereichs zulässigen Bearbeitungstätigkeiten sind klar dargestellt.
Ganz gleich, ob eine Neuzertifizierung geplant ist, in Kürze eine Verlängerung ansteht oder die neue Version erst später relevant wird: Unternehmen sollten sich zeitnah mit dem neuen Regelwerk auseinandersetzen und Kontakt mit ihrem Zertifizierer aufnehmen, um in die Planung einzusteigen.
Auch wenn viele Änderungen in den Inhalten auf den ersten Blick als formale Natur erscheinen, sollten sich Unternehmen die neue IFS Wholesale | Cash & Carry Version 3 im Detail durchlesen und Änderungsbedarf genau bewerten. Beispielsweise gibt es Anforderungen, bei denen Maßnahmen auf Basis von Risiken erforderlich sind. Die zugehörige Risikobewertung sollte dann allerdings auch nachvollziehbar – und somit klar dokumentiert – sein. Alle Audits ab November 2025 werden nach der neuen Normversion durchgeführt. Ältere Zertifikate behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
Was bedeutet die neue Version für Ihr Unternehmen? Was ist jetzt zu tun, wie können Sie sich bereits heute auf Ihr erstes Audit nach der IFS Wholesale | Cash & Carry Version 3 vorbereiten? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam Ihre nächsten Schritte planen können.
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