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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

E-Invoicing

E-Invoicing

Umsetzung bei TÜV SÜD

TÜV SÜD setzt die Anforderungen aus dem Wachstumschancengesetz im Rahmen des Austausches von E-Rechnungen um.

E-Rechnungen werden hierbei für B2B-Kunden als auch B2B-Lieferanten entsprechend der Anforderung der Norm EN16931 bereitgestellt bzw. verarbeitet.

Details zu weiteren Fragen finden Sie hier:

  • Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?

    Seit dem 1. Januar 2025 sind inländische Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze in Deutschland empfangen und verarbeiten zu können (sog. "soft start" für steuerpflichtige Umsätze zwischen Unternehmern innerhalb Deutschlands).

    Für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine sogenannte Übergangsregelung: alle Rechnungsaussteller können sich dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen.

    Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mindestens EUR 800.0000 dazu verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und versenden zu können (sog. "hard start").

    Ab dem 01.01.2028 müssen alle inländischen Unternehmer B2B E-Rechnungen ausstellen können, die der Norm EN 16931 entsprechen.

  • In welchen Fällen ist keine E-Rechnung erforderlich?

    Keine E-Rechnungspflicht ist in folgenden Konstellationen gegeben:

    Kleinbetragsrechnungen bis EUR 250,00 brutto (§ 33 UStDV) oder Fahrausweise (§ 34 UStDV)
    ► Umsätze, die nach § 4 Nr. 8-29 UStG steuerbefreit sind
    ► Grenzüberschreitende B2B Umsätze (Business Partner im Ausland ansässig)
    ► Leistungen an Privatkunden (B2C)

    Hierfür sind weiterhin sonstige Rechnungen zulässig.

  • Was passiert bei Kunden mit unternehmerischem und nicht-unternehmerischem Bereich?

    Es gibt Unternehmen, die einen unternehmerischen und einen nicht-unternehmerischen Bereich haben (sog. atypische Organisationsform wie Personenvereinigungen).

    Soweit sich die Rechnungsstellung sowohl an den unternehmerischen als auch nicht-unternehmerischen Bereich richtet, ist einheitlich eine E-Rechnung auszustellen. Da unklar sein kann, welchen Bereichen die Rechnung zuzuordnen wäre, wird TÜV SÜD in entsprechenden Fällen stets eine E-Rechnung als hybrides Format oder mit gesonderter Visualisierung zur Verfügung stellen.

  • Wie ist mit dem EDI-Verfahren umzugehen?

    Das Format einer E Rechnung kann individuell zwischen dem Rechnungsaussteller und dem Rechnungsempfänger abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das gewählte Format eine korrekte und vollständige Auslesung aller nach dem UStG erforderlichen Angaben aus der E-Rechnung zulässt. Sind diese Bedingungen erfüllt, können beispielsweise auch bestehende EDI Verfahren wie EDIFACT weiterhin für E Rechnungen eingesetzt werden.

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