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TÜV SÜD: EU-Anforderungen stärken Sicherheit und Verbrauchertransparenz

Produktsicherheit in der Haustierbranche

Produktsicherheit in der Haustierbranche

20. Mai 2026

Halsbänder, Leinen, Spielzeug und Näpfe für Haustiere sind nicht nur alltägliche Gebrauchsgegenstände, sondern auch Produkte, die die Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern beeinflussen können, beispielsweise durch chemische Schadstoffe oder mechanische Risiken. Seit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2024 gewinnt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in der Haustierbranche zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Bezug auf Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation.

TÜV SÜD betont, dass die Verordnung einen klaren Rahmen für Hersteller, Importeure und Händler schafft und diese dabei unterstützt, sichere und konforme Verbraucherprodukte bereitzustellen. Produkte für Haustiere fallen dabei insbesondere dann unter die GPSR, wenn sie als Verbraucherprodukte auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden.

„Die Verordnung (EU) 2023/988 dient dem Schutz von Verbrauchern und stellt grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten“, erklärt Cristina Marafante, technische Expertin für Spielzeugsicherheit, Produkte mit Lebensmittelkontakt sowie chemische Sicherheit bei TÜV SÜD. „Auch Produkte aus dem Haustierbereich müssen – sofern sie Verbraucherprodukte darstellen – sicher gestaltet sein und dürfen keine Risiken für Verbraucher verursachen. Der Fokus auf Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Verantwortung entlang der Lieferkette stärkt das Vertrauen der Verbraucher und fördert einheitliche Sicherheitsstandards in der gesamten Europäischen Union.“

Heimtiermarkt: wachsender und strategisch relevanter Sektor

Der europäische Heimtiermarkt umfasst über 166 Millionen Haushalte mit mindestens einem Haustier, insgesamt rund 352 Millionen Tiere. Die europäische Haustierbranche hat dabei einen Wert von über 53 Milliarden Euro (FEDIAF European Pet Food). Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung klarer Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für Produkte, die im Zusammenhang mit der Haustierhaltung verwendet werden.

Auswirkungen auf Haustierzubehör

Alle Produkte des Haustierzubehörs – darunter Textilien, Spielzeug, elektronische Geräte, Näpfe, Transportboxen, Matten sowie Pflege- und Hygieneprodukte – müssen gemäß der GPSR sowie weiterer einschlägiger EU-Regelwerke bewertet werden, soweit diese jeweils anwendbar sind. Dazu zählen beispielsweise die REACH-Verordnung oder bei elektrischen Produkten die RoHS-Richtlinie. Die Spielzeugsicherheitsrichtlinie kann zusätzlich relevant werden, wenn ein Produkt aufgrund seiner Gestaltung oder Aufmachung mit einem Kinderspielzeug verwechselt werden kann. Ziel ist ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb der EU. Eine Leine muss beispielsweise ausreichend zugfest sein, ein Spielzeug darf nicht leicht zerbrechen und Näpfe dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe freisetzen.

Technische Dokumentation: Kern der Konformität

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 muss jeder Hersteller eine technische Dokumentation erstellen, aktualisieren und mindestens zehn Jahre aufbewahren. Sie umfasst unter anderem:

  • Beschreibung des Produkts und der verwendeten Materialien
  • Nachweise zur Produktsicherheit und Konformitätsbewertung
  • Analyse chemischer, mechanischer, elektrischer Risiken sowie Risiken durch vorhersehbaren Fehlgebrauch
  • Angewandte Verfahren und Prüfmethoden
  • Prüfberichte und ggf. Zertifizierungen
  • Anweisungen zur sicheren Verwendung sowie Warnhinweise
  • Rückverfolgbarkeit und Produktidentifikation (z. B. Chargen- oder Seriennummer, Markenangaben, Herstellerkontakte)

Importeure und Händler müssen Zugang zu relevanten Teilen der technischen Dokumentation haben, um sicherzustellen, dass ausschließlich konforme Produkte in Verkehr gebracht werden.

Online-Vertrieb und Marktplätze

Produkte, die über E-Commerce vertrieben werden, müssen denselben Sicherheits- und Informationsanforderungen entsprechen wie Produkte im stationären Handel. Online-Marktplätze und bestimmte Wirtschaftsakteure müssen im Rahmen der GPSR die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit dem „Safety Gate“ erfüllen und bei unsicheren Produkten geeignete Maßnahmen ergreifen. Ohne einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur dürfen importierte Produkte nicht in den europäischen Markt eingeführt werden.

Geteilte Verantwortung entlang der Lieferkette

Die Verordnung definiert klare Verantwortlichkeiten für alle Wirtschaftsakteure, d. h. Hersteller, Importeure, Händler und Logistikdienstleister. Alle Beteiligten müssen sicherstellen, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Bei ernsthaften Risiken müssen sie den Vertrieb stoppen und die Behörden informieren.

Verbraucherrechte und Marktüberwachung

Bei gefährlichen Produkten werden über das EU-Portal „Safety Gate“ schnelle Warn- und Rückrufprozesse ausgelöst. Verbraucher müssen unverzüglich informiert werden und haben Anspruch auf wirksame Abhilfemaßnahmen ohne zusätzliche Kosten. Die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten verfügen über erweiterte Koordinations- und Kontrollinstrumente auf europäischer Ebene.

Empfehlungen für Hersteller, Importeure und Händler

TÜV SÜD empfiehlt, interne Konformitätsprozesse und technische Dokumentationen kontinuierlich zu aktualisieren, geeignete Prüfungen gemäß einschlägiger Normen durchzuführen, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen sorgfältig zu gestalten sowie Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung systematisch umzusetzen. Ebenso wichtig sind Schulungen für Mitarbeitende sowie die Sensibilisierung von Partnern und Vertriebskanälen. Unternehmen sollten zudem frühzeitig externe technische Expertise einbinden, um regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.

Zusammenfassend ist die Verordnung (EU) 2023/988 eine wichtige Grundlage zur Stärkung der Sicherheit von Verbraucherprodukten auf dem europäischen Markt. Für Unternehmen der Haustierbranche bedeutet dies insbesondere, dass Produkte mit Verbraucherbezug klaren Sicherheits- und Informationsanforderungen entsprechen müssen, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Markttransparenz sicherzustellen.

Weitere Informationen:

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Pressekontakt: Dirk Moser-Delarami

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