TÜV SÜD als prüfungsbefugte Stelle für BevöG
TÜV SÜD als prüfungsbefugte Stelle für BevöG
15. Januar 2026
Die energieintensive Industrie kann Geld vom Staat zurückbekommen, wenn sie bestimmte ökologische Gegenleistungen erbracht und bestätigt bekommen hat. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) und die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation (SPK) legen hierfür die gesetzlichen Grundlagen. Antragstellende Unternehmen sollten jetzt tätig werden, wenn sie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Dekarbonisierung oder den Ausbau ungeförderter erneuerbarer Energien als ökologische Gegenleistungen im Laufe des Jahres 2025 umgesetzt haben. Die Antragsfrist läuft am 30. Juni 2026 aus. TÜV SÜD führt als prüfungsbefugte Stelle BevöG-Audits durch und stellt entsprechende Bestätigungen aus.
Um Unternehmen Standortsicherheit in Deutschland zu gewährleisten und gleichzeitig gegen den Klimawandel vorzugehen, fordert und fördert die Politik die energieintensive Industrie verstärkt seit 2023. Die Förderung der von Unternehmen erbrachten ökologischen Gegenleistungen sollen sinnvoll investierte Steuergelder sein, die einen positiven Einfluss auf die Energiebilanz haben. Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um einen Nachweis z.B. zur sogenannten „Grünen Konditionalität“ (EnFG) zu erbringen. Ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder EMAS ist dabei ein wesentlicher Baustein. Die Nachweisform der ökologischen Gegenleistungen kann jährlich neu festgelegt werden. Ein Audit zur Bestätigung dieser muss jährlich wiederholt werden.
„Unternehmen, die Geld vom Staat für ihre erbrachten Energieeffizienzmaßnahmen zurück bekommen wollen, sollten frühzeitig mit der Planung rund um das Antragsverfahren beginnen“, meint Lennart Junge, Product Compliance Manager ISO 50001 - BevöG bei TÜV SÜD. „TÜV SÜD verfügt als prüfungsbefugte Stelle über das nötige Knowhow, die Audits effizient durchzuführen. Da der Vorlauf jedoch mehrere Monate betragen kann, sollten sich Interessierte jetzt bei uns melden, um den Antrag für das Jahr 2025 bis 30. Juni 2026 fristgerecht einreichen zu können.“
Weitere Informationen zur Bestätigung von ökologischen Gegenleistungen gibt es unter tuvsud.com/de-de/bevoeg.
Pressekontakt: Laura Albrecht