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Bestätigung von ökologischen Gegenleistungen (BevöG)

Belegen Sie fristgerecht Ihre Energieeffizienzmaßnahmen und profitieren Sie von staatlichen Beihilfen

Belegen Sie fristgerecht Ihre Energieeffizienzmaßnahmen und profitieren Sie von staatlichen Beihilfen

Mit der Bestätigung ökologischer Gegenleistung finanzielle Entlastung beantragen

Hohe Energiepreise und steigende Anforderungen bezüglich der Emissionsreduktion belasten produzierende Unternehmen in Deutschland. Um die Standortbedingungen hierzulande zu verbessern und klimabezogene regulatorische Nachteile gegenüber dem internationalen Wettbewerb zu beseitigen, bietet der Staat Fördermöglichkeiten.

Mit "ökologischen Gegenleistungen" gleichen Unternehmen Umweltbelastungen aus und steigern ihre Energieeffizienz – im Sinne der Nachhaltigkeit. Dafür müssen sie einen Antrag auf Entlastung oder Begrenzung stellen und insbesondere ihre Energieeffizienzmaßnahmen von einer zugelassenen, unabhängigen, prüfungsbefugten Stelle wie TÜV SÜD bestätigen lassen.

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Setzen Sie auf TÜV SÜD für die Bestätigung ökologischer Gegenleistungen (BevöG)

 

Pictogram in .SVG for CertificatesRenommierte Prüfstelle:
TÜV SÜD zählt zu den weltweit renommiertesten Zertifizierern und ist eine für BevöG prüfungsbefugte Stelle gemäß EnFG, BECV oder SPK.

Pictogram in .SVG for Global ExpertsBranchenerfahrung:
Unsere Auditorinnen und Auditoren sind in allen Branchen zu Hause und verstehen Ihre Anforderungen.

Pictogram in .SVG for Ensuring Data Quality accuracyFach-Know-how:

Wir verfügen über umfangreiche Fachexpertise sowie genaue Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Pictogram in .SVG for ProcessStrukturierter Ablauf:

Unser Audit-Team sorgt für einen strukturierten Ablauf Ihres BevöG-Audits und der Bestätigung ihrer Energieeffizienzmaßnahmen.

Pictogram in .SVG for Product OptimisationSynergieeffekte:
Als TÜV SÜD-Kunde im Bereich ISO 50001 und EMAS profitieren Sie von erheblichen Synergieeffekten.

 

Das TÜV SÜD-BevöG-Audit: Erhalten Sie den notwendigen Nachweis für Ihre Energieeffizienzmaßnahmen

Im Rahmen eines TÜV SÜD-BevöG-Audits prüfen unsere unabhängigen Auditorinnen und Auditoren, ob Ihre Klimaschutzmaßnahmen in Bezug auf Energieeffizienz die folgenden Anforderungen erfüllen:

► Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
► Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
► Strompreiskompensation-Förderrichtlinie (SPK-FRL)

Außerdem stellen sie Ihnen anschließend die Bestätigung aus. Unser Team unterstützt Sie mit höchster Expertise im gesamten Auditprozess – damit Sie von staatlichen Beihilfen zu Ihren Energiekosten profitieren können.

Pictogram in .SVG for LightbulbWichtig:
Nur mit diesem Nachweis ist eine entsprechende Entlastung – nach Ihrem fristgerechten Antrag bis 30. Juni des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres – möglich.

 

Lassen Sie Ihre Energieeffizienzmaßnahmen bestätigen – mit unserer Expertise

Wir prüfen im Rahmen von BevöG Ihre umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen. Mit dem Nachweis der ökologischen Gegenleistungen können Sie Beihilfen beantragen und Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Nach dem Audit erhalten Sie im Erfolgsfall zeitnah Ihre Bestätigung für die ökologischen Gegenleistungen. Dieser Nachweis muss dem Antrag auf Beihilfen beigefügt werden – gemäß Energieeffizienzgesetz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. gemäß BECV und FRL-SPK bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

 

Anforderungen an staatliche Beihilfen

Die staatlichen Beihilfen richten sich gezielt an energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Dafür müssen sie verschiedene Anforderungen erfüllen und unter anderem:

► dem förderungsberechtigten Sektor angehören (EnFG § 30 Branchenzuordnung/Anlage 2 oder BECV § 5 Branchenzuordnung/BECV-Anlage),
► ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben,
► in wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen investieren,
► sich die ökologischen Gegenleistungen von einer prüfungsbefugten Stelle bestätigen lassen,
► einen entsprechenden Antrag inkl. Bestätigung ihrer ökologischen Gegenleistungen fristgerecht bis 30.6. bei den zuständigen Stellen einreichen.

 

FAQ – Häufige Fragen und Antworten

  • Was sind ökologische Gegenleistungen?

    Ökologische Gegenleistungen sollen einen positiven Beitrag leisten, also

    ► Energieeffizienz steigern,
    ► Ressourcen schonen,
    ► Treibhausgasemissionen senken oder
    ► den Ausbau ungeförderter erneuerbarer Energien unterstützen (Grünstromanteil steigern).

    "Ökologische Gegenleistungen" sind Maßnahmen, die Unternehmen erbringen, um ökologische Schäden auszugleichen oder Umweltleistungen zu fördern. Laut EnFG § 30 sind das Energieeffizienzmaßnahmen, die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien oder Maßnahmen zur Dekarbonisierung.

  • Warum können Unternehmen eine Entlastung im Rahmen der ökologischen Gegenleistungen beantragen?

    Der Gesetzgeber will energieintensive Unternehmen, die in Deutschland produzieren, von den hohen Energiepreisen sowie Kosten rund um CO2-Emissionen entlasten. Ziel ist es zu verhindern, dass diese ins günstigere nicht-europäische Ausland abwandern und dort – mit weniger Energieeffizienz und höheren Emissionen – fertigen. Das Prinzip lautet: fordern und fördern.

    Der geschaffene Mechanismus wurde eng mit der Europäischen Kommission abgestimmt, um europarechtliche Konformität sicherzustellen. Die Möglichkeiten richten sich an Unternehmen im internationalen Wettbewerb, die solche Zusatzkosten kaum an Kunden weitergeben können.

  • Warum sollten Unternehmen eine Bestätigung ihrer ökologischen Gegenleistungen (BevöG) durch Dritte vornehmen lassen?

    Eine unabhängige Bestätigung der ökologischen Gegenleistungen ist die Voraussetzung für staatliche Beihilfen und Kostenbegrenzungen. Eine unabhängige Stelle

    ► prüft die umgesetzten Maßnahmen,
    ► verifiziert, dass sie wirtschaftlich sind und
    ► validiert, ob die als nicht-wirtschaftlich deklarierten Maßnahmen dies auch wirklich nicht sind.

    Die Bestätigung muss der entsprechenden Stelle (BAFA oder DEHSt) im Rahmen des Antrags vorgelegt werden.

  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

    Der Standard baut auf den folgenden drei gesetzlichen Grundlagen auf:

    ► Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
    ► Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
    ► Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation (FRL-SPK)

    Hier haben Unternehmen die Möglichkeit, einen Antrag auf Entlastung oder Begrenzung zu stellen:

    ► Beim Energiefinanzierungsgesetz bezüglich der Kraft-Wärme-Kopplungsabgabe oder der Offshore-Netzumlage.
    ► Bei Carbon-Leakage bezüglich der CO2-Kosten im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, also auf alle fossilen Brennstoffe, die ein Unternehmen einsetzt und verbrennt.
    ► Bei der Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation können sich Unternehmen von den indirekten CO2-Kosten entlasten lassen.

  • Welche Arten von Maßnahmen werden im BevöG-Audit bestätigt?

    Im BevöG-Audit werden solche Maßnahmen bestätigt, die im Energiemanagementsystem als effizienzsteigernd und wirtschaftlich durchführbar bewertet wurden. Dabei muss die Verbesserung der Energieeffizienz ursächlich für die Entscheidung der Umsetzung der Maßnahme sein. Reine Instandhaltungsmaßnahmen gelten in der Regel nicht als Energieeffizienzmaßnahme. Beispiele sind:

    ► Neubau einer energieeffizienteren Kompressorstation,
    ► Austausch alter Pumpen oder Motoren gegen energieeffizientere Modelle,
    ► Austausch der Beleuchtungstechnik zu energiesparenden LED-Modellen,
    ► Austausch, Erweiterung oder neue Installation von Isolierung bzw. Dämmung an Gebäuden, medienführenden Leitungen oder Anlagen.

  • Was prüfen die Auditoren im Rahmen von BevöG?

    Das TÜV SÜD Auditorenteam prüft und bestätigt im Rahmen des EnFG ganz nach Ihrem Bedarf:

    ► dass das Unternehmen alle wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen umgesetzt hat,
    ► dass der Bericht des Energiemanagementsystems keine weiteren als wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen empfohlen hat,
    ► dass 100 Prozent des Begrenzungsbetrags reinvestiert, wurden für im EMS konkret identifizierten Maßnahmen (EEM) oder von der Sonderregelung Gebrauch gemacht wird.

    Im Rahmen von BECV:

    ► dass mindestens 80 Prozent des Beihilfebetrags der im Energiemanagementsystem konkret identifizierten und wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen (EEM) investiert wurden,
    ► oder dass keine wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen identifiziert werden konnten.

    Und im Rahmen von FRL-SPK:

    ► dass mindestens 100 Prozent des Beihilfebetrags der im Energiemanagementsystem konkret identifizierten und wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen (EEM) investiert wurden,
    ► oder dass keine wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen identifiziert werden konnten.

  • Welche Kosten sind zu erwarten?

    Die Kosten hängen stark ab von Umfang und Komplexität der umgesetzten und als nicht wirtschaftlich deklarierten Maßnahmen ab. Deshalb ist ein individuelles Angebot erforderlich.

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  • Für wen lohnt sich ein Antrag auf staatliche Beihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen?

    Grundsätzlich lohnt sich ein entsprechender Antrag für alle berechtigten Unternehmen, da die Förderungssummen durchaus attraktiv sind. Aktuell ausgezahlte Beihilfen finden Sie auf der Homepage der BAFA oder DEHSt im Rahmen der geltenden Veröffentlichungspflichten.

  • Bis wann muss der Antrag gestellt sein, welche Fristen gibt es?

    Unternehmen müssen ihren Antrag fristgerecht bis zum 30.6. eines Jahres einreichen! Deshalb ist es notwendig, frühzeitig auf TÜV SÜD zuzugehen und einen Termin zu vereinbaren, um Kapazitätsengpässen aus dem Wege vermeiden.

    Übrigens: Sobald Ihnen – unabhängig von deren Abschluss – die Anzahl Ihrer EEM bekannt ist, erstellen wir auch bereits vor dem Antragsjahr ein Angebot für Sie. Je früher Sie mit uns in Kontakt treten, desto flexibler die Terminplanung.

 

Das sagt unser Experte

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Mit der finanziellen Entlastung bei Energiekosten bietet der Staat für die energieintensive Industrie eine äußerst attraktive Möglichkeit, ihre Transformation hin zu klimafreundlicher Produktion voranzutreiben, ohne Standortnachteile. Mit unserem BevöG-Audit erhalten Unternehmen ihre Bestätigung, um die ausgewählten gesetzlichen Nachweise im Rahmen ihres Antragsverfahrens zu erfüllen.

Lennart Junge

Product Compliance Manager ISO 50001 und BevöG, TÜV SÜD

 

BevöG-Auditprozess: Ablauf, Anforderungen und Zeitrahmen

Kommen Sie frühzeitig auf uns zu, damit das Vor-Ort-Audit rechtzeitig geplant und durchgeführt werden kann. Je nach Anzahl bzw. Umfang der Maßnahmen kann das Audit länger oder kürzer dauern. Erfahrungsgemäß sind Verfügbarkeit und Terminmöglichkeiten nahe des Fristablaufs sehr eingeschränkt. Generell sollte das BevöG-Audit bis 31.5. eines Jahres abgeschlossen sein, damit genug Zeit für Korrekturen und Ihren Antrag bei BAFA oder DEHSt bleibt.

6-stufiger Auditprozess zur Bestätigung ökologischer Gegenleistungen

Grafik: So läuft der BevöG-Auditprozess ab: Schritt-für-Schritt-Übersicht

 

Bestätigung ökologischer Gegenleistungen – jetzt Angebot anfragen

Mit der Förderung rund um die ökologischen Gegenleistungen hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das Unternehmen entlastet und von dem gleichzeitig Umwelt und Klima profitieren. Für energieintensive Unternehmen wird so ein fairer Wettbewerb sichergestellt. Wichtig: Unternehmen müssen den Antrag selbst bei der jeweiligen Behörde stellen – bis zum 30.6. eines Jahres. Darin enthalten muss auch die Bestätigung der ökologischen Gegenleistungen, zum Beispiel ausgestellt durch TÜV SÜD, sein.

Für ein individuelles Angebot zu Aufwand und Kosten einer Bestätigung Ihrer ökologischen Gegenleistungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), der Carbon-Leakage Verordnung (BECV) oder der Strompreiskompensation (SPK) setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung.

 

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