Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen rund um das Thema Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen. TÜV SÜD unterstützt Sie gerne.
Die Wirksamkeit von Lichtvorhängen, Laserscanner und anderen berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) wird in Unternehmen oftmals nicht ausreichend kontrolliert. Doch das Bewusstsein für die Prüfpflichten wächst. TÜV SÜD informiert zu gesetzlichen Anforderungen und Fristen und nimmt Bezug zur funktionalen Sicherheit.
BWS bietet sich überall dort an, wo Bediener oft und regelmäßig in den Gefahrenbereich einer Maschine eingreifen. Der notwendige Eingriff in die Maschine muss nicht über das oftmals mühselige Öffnen von mechanischen Schutzeinrichtungen durchgeführt werden. Das spart Zeit und Arbeitsaufwand. Auch werden umstehende Personen geschützt, weil das unbewusste Eingreifen in die Gefahrensituation durch einen Maschinen-Stopp herbeigeführt wird. Gegenüber kapazitiven, Ultraschall-, Mikrowellen- und Infrarotsystemen haben sich heute vor allem optoelektronische Schutzeinrichtungen wie Lichtvorhänge, Lichtschranken, Laserscanner und kamerabasierte Systeme durchgesetzt.
Betreiber müssen in Maschinen integrierte BWS vor der ersten Verwendung und anschließend wiederkehrend prüfen lassen. Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung von BWS ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und wird in den Technischen Regeln TRBS 1201 über die Prüfung von Arbeitsmitteln konkretisiert. Dabei ist Know-how und Erfahrung gefragt. Die TRBS 1203 legt die Anforderungen an das Prüfpersonal fest. Andernfalls kann es zu Detailfehlern bei Prüfungen und Messungen kommen und die sichere Verwendung des Systems ist nicht mehr gewährleistet. Wichtige Prüfpunkte sind unter anderem die Montage und etwaige Schäden an Bauteilen sowie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach längerem Betrieb (Verschleiß) und die Gefährdungsbeurteilung.
Bisweilen fordern die BWS-Hersteller, Hersteller, dass die Bediener die Funktion ihrer Systeme täglich kontrollieren. Das ersetzt jedoch keine wiederkehrenden Prüfungen inklusive Nachlaufmessung durch qualifizierte Sachkundige. Für die Einhaltung der Fristen sind die Betreiber verantwortlich. Indem sie die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten vermeiden Betreiber auch Haftungsrisiken. Unabhängige Dienstleister wie TÜV SÜD unterstützen Unternehmen bei allen Fragen rund um die BWS.
An fahrerlosen Transportsystemen (FTS) sorgen BWS für die Sicherheit rund um das mobile System, indem sie z. B. Kollisionen verhindern. Bei der Prüfung kommt es u. a. darauf an, die Nachlaufzeit korrekt zu ermitteln, also die Zeit, die vergeht bis die Maschine nach der Abschaltung tatsächlich zum Stillstand kommt bzw. den Weg, den das Fahrzeug in dieser Zeit zurücklegt. Durch die Mobilität sind Betriebs- und Prüfbedingungen jedoch nicht konstant. Bereits die Bodenbeschaffenheit hat Einfluss auf das Fahrverhalten und damit auf die Messergebnisse.
Auch BWS mit Muting-Funktion erfordern erhöhte Aufmerksamkeit. Wenn die Funktion von Schutzeinrichtungen temporär aufgehoben werden kann, muss dieser Zustand bei der Prüfung berücksichtigt werden. Aufgrund unklarer Schutzwirkungen stellen Förderbänder eine weitere Herausforderung dar. Gefahren können dabei sowohl durch sich drehende Teile wie auch durch das Transportgut selbst entstehen – zumal letzteres in der Regel nicht zwingend gegen verrutschen gesichert ist.