Tore sind Einrichtungen in industriell, gewerblich oder privat genutzten Gebäuden / Grundstücken, Garagen u.ä. zum Verschließen von Öffnungen, die für den Durchgang von Personen und die Durchfahrt von Fahrzeugen vorgesehen sind. Sie sind kraftbetätigt, wenn die zum Bewegen der Flügel erforderliche Energie ganz oder teilweise durch Kraftmaschinen (z.B. Elektromotoren) erfolgt.
Tore bestehen aus einem oder mehreren Torflügeln, die aus einem Stück, aus mehreren miteinander verbundenen Segmenten, Lamellen oder Gitterteilen sein können. Zum Bewegen kraftbetätigter Tore wird die erforderliche Energie durch eine Kraftmaschine zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung der Energie erfolgt über Getriebe, welche Wickelwellen, Zahn- oder Schneckenräder antreiben und das Tor über Tragmittel, wie z.B. Seile, Ketten, Gurte, Hebel, Federn, Rollen usw. bewegen. Eine andere Möglichkeit sind hydraulisch angetriebene Tore. Die Steuerung der Tore kann durch Hand- oder Fernsteuerung erfolgen. Je nach Bauart und Verwendungszweck haben Tore verschiedene Sicherheitseinrichtungen.
Werkstoffe
Für Torflügel sind vorzugsweise (ausreichend) bruchsichere Werkstoffe zu verwenden. Durchsichtige Torflügel müssen deutlich erkennbar sein.
Führungen von Torflügeln
Torflügel müssen zuverlässig in Führungen gesichert sein, Laufrollen von Flügeln müssen gegen Aushängen oder Entgleisen gesichert sein.
Steuerteile bei handgesteuerten Toren
Bei handgesteuerten Toren muss die Bedienperson den Gefahrbereich einsehen können. Beim Loslassen der Steuerteile (Taster, Schalter) muss die Flügelbewegung stoppen.
Steuerteile bei ferngesteuerten Toren
Bei ferngesteuerten Toren ist der Gefahrbereich nicht einsehbar. Deshalb muss durch entsprechende Einrichtungen (z.B. Kontaktmatten) sichergestellt werden, dass sich keine Person im Gefahrbereich aufhält.
Hauptschalter
Tore mit elektrischem Antrieb müssen einen Hauptschalter haben. Mit einem Hauptschalter kann der elektrische Antrieb allpolig abgeschaltet werden.
Sicherung gegen Absturz von Torflügeln
Torflügel, die zum Öffnen angehoben oder abgesenkt werden müssen, müssen mit Vorrichtungen versehen sein, die den Absturz des Torflügels verhindern. Solche Vorrichtungen sind zum Beispiel Fangvorrichtungen mit Sperrteilen, wie Sperrklinken oder Sperrstiften. Bei unmittelbar durch Hydraulikzylinder angetriebenen Torflügeln - ohne Ketten und Seile - sind z.B. Rohrbruchventile derartige Schutzeinrichtungen.
Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
Quetsch- und Scherstellen gibt es an Schließkanten, zwischen Flügeln und festen Teilen der Umgebung und an Flügeln die sich aneinander vorbeibewegen. Sie müssen durch Einrichtungen gesichert werden, die bei Berührung die Bewegung des Torflügels zum Stillstand bringen. Solche Einrichtungen können z.B. Schaltleisten oder Kontaktschläuche, Druckwellenschalter, Lichtsender und -emfänger sein.
Not - Aus - Schalter
Ferngesteuerte Tore müssen eine gut sichtbare und leicht zugängliche Not - Befehlseinrichtung haben. Im Gefahrfall muss damit die Flügelbewegung zum Stillstand gebracht werden können.
Drehflügeltor
Drehflügeltore gibt es als ein- oder zweiflügelige Variante. Die Drehflügel sind an einer Seite angelenkt und öffnen nur in eine Richtung.
Pendeltor (Schwingtor)
Schwing- oder Pendeltore gibt es als einflügelige oder zweiflügelige Variante. Die Tore sind an einer Seite angelenkt und können in beide Richtungen öffnen.
Falttor
Tor mit angelenkten Torflügeln, an dessen anderer Seite ein weiterer Torflügel angelenkt ist. Ein Tor kann aus mehreren (angelenkten) Flügeln bestehen. Beim Öffnen des Tores werden die Torflügel im Gelenk zusammengefaltet. Die angelenkten Flügel werden oben und / oder unten in der Konstruktion geführt und / oder abgestützt.
Schiebetor
Bei Schiebetoren werden die (oder der) Torflügel in einer oberen und / oder unteren Führung bewegt. Neben dem einflügeligen Schiebetor gibt es gegenläufige Schiebetore, deren Torflügel in entgegengesetzte Richtungen öffnen. Bei Teleskop - Schiebetoren besteht der Torflügel aus zwei oder mehreren Teilen, die in eine Richtung bewegt werden. Bei Rundlauf - Schiebetoren (horizontales Sektionaltor) besteht der Torflügel aus gelenkig miteinander verbundenen Segmenten, die beim Öffnen über eine entsprechende (obere / untere) Führung nacheinander um 90° zur Toröffnung geschwenkt werden. Ebenfalls zu den Schiebetoren gehören Scherengitter.
Hub- / Senktor
Tor, welches aus einem oder mehrerem senkrecht geführten Flügeln besteht. Die Flügel können gehoben oder abgesenkt werden. Die Torflügel können dabei teleskopiert werden, sich aneinander vorbei oder aufeinander zu bewegen.
Sektionaltor (Deckengliedertor)
Tore mit Torflügeln, die aus mehreren horizontal gelenkig miteinander verbundenen Segmenten bestehen.
Rolltor
Rolltore sind Tore, deren Torflügel aus miteinander verbundenen, geführten Elementen bestehen die auf eine Trommel aufgewickelt werden. Man unterscheidet Rolltore aus Lamellen, Rollgitter und Schnelllaufrolltore.
Kipptor
Ein Kipptor besteht aus einem einteiligen, geführten Flügel, der bei Betätigung eine Kippbewegung ausführt und waagerecht in der oberen Endstellung verbleibt.
Faltkipptore
Faltkipptore sind Tore mit zweiteiligem geführtem Torflügel. Die Torflügel sind gelenkig miteinander verbunden und werden beim Öffnen in Aufwärtsrichtung gefaltet.
Schranke
Schranken sind mechanische Einrichtungen, um die Durchfahrt von Fahrzeugen zu steuern.
ProdSG:
Produktsicherheitsgesetz
2006/42/EG:
Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie
BetrSichV:
Betriebssicherheitsverordnung
BGI 861 Sicherer Umgang mit Toren
BGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
DIN 15020 Hebezeuge - Grundsätze für Seiltriebe
DIN EN 12385 Drahtseile aus Stahldraht
DIN EN 12433 Teil 1 Tore - Terminologie - Bauarten von Toren
DIN EN 12433 Teil 2 Tore - Terminologie - Bauteile von Toren
DIN EN 12445 Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Prüfverfahren
DIN EN 12453 Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen und Klassifikation
DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Anforderungen und Klassifikation
DIN EN 12605 Tore - Mechanische Aspekte - Prüfverfahren
DIN EN 12635 Tore - Einbau und Nutzung
DIN EN 12978 Türen und Tore - Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Türen und Tore - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13241 Teil 1 Tore - Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften