Anwendungsbereiche
Zu Hebebühnen gehören u.a. Hubarbeitsbühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen und Fahrzeughebebühnen.
Es gibt diverse Unterscheidungsmerkmale:
- Antriebsart: z.B. hand- oder kraftbetrieben
- Aufstellart: z.B. ortsfest oder ortsveränderlich
- Unterwagenarten: z.B. gummibereift, schienengebunden
- Steuerungsart: z.B. programmgesteuert, bedienergesteuert
Die Art der Verwendung reicht von Geräten zum Heben verschiedener Güter mit Hubhöhen unter 2 m (z. B. Ladebordwände zur Beladung von Lastkraftwagen) über Geräte mit ganz speziellen Lastaufnahmemitteln für Kraftfahrzeuge (Hebebühnen in Kfz-Werkstätten), bis zu Hubarbeitsbühnen, die für die Aufnahme von Personen bestimmt sind und Hubhöhen bis zu 100 m erreichen können.
Bauarten
Hubarbeitsbühnen
Hubarbeitsbühnen haben als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne oder einen Arbeitskorb. Sie sind zugelassen zur Aufnahme von Personen zur Durchführung von Instandhaltungs-, Montage-, Demontagearbeiten, Bauarbeiten oder ähnlichem.
Hubarbeitsbühnen können sein:
- Anbaubühnen
- Anhängerbühnen
- Maurerbühnen
- Transportable Personen-Arbeitslifte
- Selbstfahrende Bühnen (Rad- oder Kettenfahrwerk möglich)
Nach ihrer Bauweise unterscheidet man:
- Gelenkarmbühnen
- Gelenkteleskoparmbühnen
- Teleskoparmbühnen
- Scherenbühnen
- Vertikalteleskopbühnen
- Stempelbühnen

Teleskoparmbühne und Gelenkteleskoparmbühne
Hubladebühnen
Hubladebühnen sind Hebebühnen, die fest mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen (z.B. Ladebordwand).
Hubtische
Hubtische gibt es in fahrbarer und stationärer Ausführung. Sie dienen in der Regel als höhenverstellbare Rampen für Be- und Entladevorgänge oder als höhenverstellbare Arbeitstische, z.B. für Montagearbeiten.
Kippbühnen
Kippbühnen sind Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten, bis hin zum Auskippen von Behältern.
Fahrzeug-Hebebühnen
Fahrzeughebebühnen sind Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen. Eine mögliche Einteilung der Fahrzeughebebühnen erfolgt beispielsweise nach ihrer Bauart:
- Ein- und Mehrsäulenhebebühnen
- Ein- und Mehrstempelhebebühnen
- Scherenhebebühnen
- Hebebockanlagen
- Grubenheber
Ein- und Mehrsäulenhebebühnen
Einsäulenhebebühnen bestehen aus einer seitlich angeordneten Säule, Mehrsäulenhebebühnen aus zwei oder mehr Säulen.
Antrieb:
- direkt hydraulisch
- direkt hydraulisch mit Teleskop
- indirekt hydraulisch über Seil oder Kette
- Getriebe mit Kette
- Spindel mit Trag- und Sicherheitsmutter (Folgemutter)
- Spindeln mit Trag- und Sicherheitsmuttern und Übertragungskette
- Spindeln mit Trag- und Sicherheitsmuttern mit zwei Motoren und Gleichlaufregelung
- direkt hydraulisch mit Differentialzylinder oder Mengenteiler
Lastaufnahmemittel:
- Gelenkarme mit Schiebern oder Teleskop
- starrer Teleskopträger und Teleskoparme
- Auffahrschienen
- Auffahrplatten mit Radfreihebern (Scheren oder Stempel)
Ein- und Mehrstempelhebebühnen
Einstempelhebebühnen bestehen aus einem mittigen Stempel, Zwei- und Mehrstempelhebebühnen aus zwei oder mehr Stempeln.
Antrieb:
- hydraulisch
- pneumatisch - hydraulisch
- pneumatisch
- direkt hydraulisch mit Ausgleichsgetriebe (Zweistempelbühne)
- direkt hydraulisch mit Gleichlaufregelung (Zwei - und Mehrstempelbühne)
Lastaufnahmemittel:
- Trägerbrücke
- Kreuzbrücke
- Auffahrschienen
- Gelenkarme
- Rahmengreifer oder Achsgreifer
- Aufnahmeplatten
- Flachträgeraufnahmen mit Platten
Scherenhebebühne
scherenartiges Traggerüst, Halb- oder Ganzschere
Antrieb:
- direkt hydraulisch (auch Teleskop)
- Spindel mit Mutter
Hebebockanlage
bis zu 6 Böcke je Anlage
Antrieb:
- Spindel mit Trag- und Sicherheitsmutter
- indirekt hydraulisch mit Kette
- direkt hydraulisch
- pneumatisch (Schrittmotor)
Lastaufnahmemittel:
Grubenheber
Rahmen zur Aufnahme der Hebeeinrichtung mit Längs- und Querfahrwerk
Antrieb:
- direkt hydraulisch (auch Teleskop)
- pneumatisch - hydraulisch (auch Teleskop)
- pneumatisch
Lastaufnahmemittel:
- Standardpratze
- Achsgabel
- Abstützbrücke / -traverse
- Getriebeaufnahmeplatte
Vorschriften
ProdSG:
Produktsicherheitsgesetz
: 2006/42/EG
Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie
: BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
- BGG 945 Prüfung von Hebebühnen
- BGR 500 Kapitel 2.10 - Betreiben von Hebebühnen
- DIN 15020 Hebezeuge - Grundsätze für Seiltriebe
- DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen
- DIN EN 1493 Fahrzeug-Hebebühnen
- DIN EN 1495 Hebebühnen - Mastgeführte Kletterbühnen
- DIN EN 1570 Sicherheitsanforderungen an Hubtische
- DIN EN 1756 Hubladebühnen
- DIN EN 12385 Drahtseile aus Stahldraht
- DIN EN 60204 Teil 32 - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Anforderungen für Hebezeuge
- DIN EN 61057 Hubarbeitsbühnen mit isolierender Hubeinrichtung zum Arbeiten unter Spannung über AC 1 kV
Kontakt
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