Die Begriffe Ökostrom oder grüner Strom sind keine geschützten Begriffe.
Weder in europäischen Vorschriften, noch im Energiewirtschaftsgesetz noch im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden Ökostrom oder grüner Strom definiert.
Im EEG wird dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zugeschrieben, dass dieser das Klima und die Umweltschutz schützt und eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht.
Die Beschreibungen im EEG lassen, den Schluss zu, dass Strom aus Erneuerbaren Energien Ökostrom bzw. grüner Strom ist.
Bereits das EEG sieht die nachhaltige Entwicklung in der Energieversorgung insbesondere darin, dass der Beitrag der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung steigt. Daher wird gängigerweise von Ökostromprodukten auch erwartet, dass diese zum weiteren Ausbau bzw. zur Förderung von regenerativen Kraftwerken beiträgt.
Ökostrom zeichnet sich also dadurch aus, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt (grüner Strom) und die
Ökostromprodukte/-tarife/-angebote von Energieversorgern sollten eine Förderkomponente beinhalten, die dem Ausbau oder auch dem Erhalt von regenerativen Kraftwerken dient.
Der Bezug von Ökostrom ist nicht direkt mit den physikalischen Gegebenheiten im Stromnetz oder dem Stromhandel gekoppelt und hat mit dem tatsächlichen Stromfluss nichts zu tun. Eine Verfolgung des physikalischen Stromflusses von grünem Strom im Stromnetz ist technisch nicht möglich.
Für die Umweltqualität ist dies nicht ausschlaggebend, denn die Umwelt- und Klimafreundlichkeit entsteht nicht mit der Entnahme/Bezug von Strom aus dem Netz, sondern insbesondere bei der Erzeugung und der Einspeisung ins Netz.
Stattdessen kann die Funktionsweise folgendermaßen erläutert werden:
Ein Stromerzeuger, z.B. ein Wasserkraftwerk, speist die erzeugte Elektrizität in das Stromnetz ein, an das auch die Kunden angeschlossen sind.
Gleichzeitig geben noch zahlreiche andere Kraftwerke Strom an das Netz ab und ebenso entnehmen auf der Verbraucherseite viele Konsumenten gleichzeitig Strom. Rein physikalisch kann man daher nicht zwischen Ökostrom und konventionellem Strom unterscheiden. Das Stromnetz ist vielmehr vergleichbar mit einem See, der letztlich einen Mix unterschiedlicher Stromarten enthält
Entscheidend für den Bezug von Ökostrom ist daher was auf der vertraglichen bzw. kaufmännischen Ebene geschieht. Die Kunden schließen mit dem Stromanbieter einen Stromvertrag und zahlen einen zuvor vereinbarten Preis für ihren Stromverbrauch. Der Stromanbieter garantiert dafür, dass er soviel regenerativen Strom entweder selber erzeugt oder bei einem bestimmten Produzenten bestellt bzw. einkauft wie es dem Verbrauch des Kunden entspricht. Für jede eingespeiste MWh Strom aus Erneuerbarer Energie wird ein Nachweis erstellt, Herkunftsnachweis genannt, der nur einmal vermarktet werden kann.
Auf diese Weise können die Kunden davon ausgehen, dass
der von ihnen verbrauchte Strom an anderer Stelle im Netz von Anlagen, die erneuerbare Energie nutzen, erzeugt und eingespeist wurde und dass
der Mehrwert für Ökostrom den Produzenten bzw. Kraftwerken von Ökostrom zugute kommt
Ökostromprodukte/-tarife/-angebote von Energieversorgern sollten eine Förderkomponente beinhalten, die dem Ausbau oder auch dem Erhalt von regenerativen Kraftwerken dient. Um den erforderlichen weiteren Ausbau bzw. die Förderung der EE nachzuweisen, darf der so erzeugte Strom, nicht bereits durch ein staatliches System gefördert worden sein (z.B. in Deutschland keine EEG-Vergütung). Damit werden Anlagen gefördert, die entweder mit den üblichen Stromhandelspreisen nicht wirtschaftlich betrieben werden können oder aus verschiedentlichen Gründendas Fördersystem nicht nutzen oder nicht nutzen können. Die Förderkomponente kann verschiedentlich ausgestaltet sein:
Händler-Modell
Die Ökostromlieferung enthält einen bestimmten Mindest-Anteil aus Anlagen, die erst kürzlich oder vor nicht allzu langer Zeit in Betrieb genommen wurden. Damit wird indirekt der Bau von neuen erneuerbaren Anlagen honoriert und angereizt.
Fonds-Modell / Spendenmodell
Der Ökostromanbieter liefert dem Kunden vertraglich Strom, der nachweislich aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Um den erforderlichen weiteren Ausbau bzw. zur Förderung von EE nachzuweisen, wird ein Teil des Strompreises (Förderbetrag oder Aufpreis gegenüber dem allgemeinen Tarif) in einen Fonds/Fördertopf eingezahlt, der für den Zubau neuer Kraftwerke aus EE verwendet wird.
Technologie-Mix
Die Ökostromlieferung enthält nicht nur die übliche bzw. gängige Wasserkraft. Strom aus Wasserkraft ist bereits eine etablierte Technologie für die Nutzung von Erneuerbaren Energien und wird bereits seit mehr als 120 Jahren mit Erfolg eingesetzt. Hingegen haben sich die Technologien wie Windkraft, Photovoltaik, Geothermie und weitere erst etwa in den letzten 20 Jahren entwickelt und können oftmals noch nicht im konventionellen Stromwettbewerb bestehen. Man spricht daher auch gerne von neuen Erneuerbaren Energien. Die Ökostromlieferung enthält dann einen Mindest-Anteil aus Anlagen, die andere Erneuerbaren Energien als die große Wasserkraft nutzen.
Initiierungs-Modell
Der Ökostromanbieter verspricht dem Ökostromkunden mit dem Bezug des Stroms heute, dass er in spätestens x Jahren, seinen Stromverbrauch mit neu gebauten erneuerbaren Energieanlagen wird decken können.
Herkunftsnachweis
Die Erneuerbare Energie Direktive der EU und der §55 des EEG sieht einen Herkunftsnachweis für Erneuerbare Energienvor. Anlagenbetreiber können sich für Strom aus Erneuerbaren Energien in den Mitgliedsländern der EU einen Herkunftsnachweis von der zuständigen Behörde (in Deutschland vom Umweltbundesamt) ausstellen lassen. Bei komplexen Sachverhalten müssen diese Herkunftsnachweise von Organisationen wie TÜV SÜD, sofern sie für den Bereich der Elektrizitätserzeugung als Umweltgutachterorganisation nach dem Umweltauditgesetz akkreditiert sind, überprüft und bestätigt werden.
Herkunfts- bzw. Erzeugungszertifizierung
Nicht jeder Erzeuger Erneuerbarer bzw. Umweltfreundlicher Energien bietet den erzeugten Strom seinen Endkunden als Ökostrom-Produkt an. An Stelle dessen kann der Stromerzeuger seinen Geschäfts- und Handelspartnern gegenüber klarstellen, dass er Strom aus Erneuerbaren Energien produziert und liefert. Für diesen Fall prüft TÜV SÜD die Erzeugungsquellen, u.a. hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfassung der Nettoerzeugung, entsprechender Bilanzierung von erzeugtem und gelieferten Ökostrom aber auch ob der Anlagenbetreiber den Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird die Erzeugung von erneuerbaren bzw. umweltfreundlichem Strom mit Zertifikat bescheinigt. Die Erzeugungs- bzw. Herkunfts-Zertifizierung von TÜV SÜD ist eine in Europa anerkannte Qualität, die über die gesetzlichen Herkunftsnachweise hinausgeht.
Ökostrom-Zertifizierung
Ökostrom-Zertifizierung ist die Zertifizierung von Ökostromprodukten für den Endverbraucher bzw. die Zertifizierung der Bereitstellung von Strom aus Erneuerbaren.
Eine derartige Zertifizierung gilt für Ökostrom-Anbieter, die ihren Kunden Strom garantiert aus Erneuerbaren anbieten.
TÜV SÜD prüft in diesen Fällen von der Quelle (Erzeugung) bis zur Lieferung an den Verbraucher, ob die Anforderungen der entsprechenden Zertifizierungsstandards und ggf. weitergehende Aussagen des Anbieters auch eingehalten werden.