Die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) ins Stromnetz wird im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien geregelt. Das EEG garantiert den Erzeugern von Ökostrom fixe Einspeisevergütungen und soll eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen. Das Ziel der Politik ist es, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2035 auf bis zu 60 Prozent zu erhöhen. Vorläufer des EEG war das Stromeinspeisungsgesetz von 1991, gleichzeitig das erste Ökostromgesetz der Welt. Verankert sind im Gesetz die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sowie die Vergütungssätze für den eingespeisten Strom. Die Höhe ist vom aktuellen Strompreis an der Börse abhängig und variiert.
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