Wir informieren Sie.
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Absturzsicherungen dienen als Schutz bei Gebäudeöffnungen gegen Abstürzen, aber auch z. B. gegen Überklettern von Kleinkindern. Brüstungen sind eine geschlossene, undurchdringliche Barriere, die einen möglichen Sturz auffangen und ein Durchrutschen unmöglich machen. Unter Geländern werden Konstruktionen aus z. B. Metallstäben bzw. Absturzsicherungen aus Glas eingeordnet. Die Höhe einer Absturzsicherung für Balkone, Fenster und Treppen wird durch diverse Verordnungen und Normen festgeschrieben. Sie finden einen Überblick in unserem Vortrag. Dadurch wird ein durchgängig gleiches Sicherheitsniveau in allen Gebäuden erreicht.
Entscheidend ist, in welcher Höhe über dem Grund sich das Fenster befindet. Bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern ist bundesweit in der Musterbauordnung eine Höhe von 80 Zentimetern vorgegeben. Bei Absturzhöhen von über 12 Metern beträgt die Brüstungshöhe gemäß Musterbauordnung 90 Zentimeter. Schwieriger verhält es sich bei Dachfenstern, da hier die Dachschräge dafür sorgt, dass das Fenster in den Innenraum hineinragt.
Dachfenster dienen bei ausgebautem Dachboden in vielen Fällen als Flucht- und Rettungsweg. Für die Höhe der Brüstung gelten hier angepasste Vorschriften. Bei Flucht- bzw. Rettungswegen liegt die maximale Brüstungshöhe - abhängig vom Bundesland - im Bereich zwischen 110 und 120 Zentimetern.
Bei einem Schwing-Kipp-Dachfenster wird gemäß Bauvorschriften eine Brüstungshöhe wie zuvor geschrieben vorgegeben, die dazu führen kann, dass das Fenster für große Menschen zu niedrig ist und ihnen beim Öffnen mit der oberen Kante vor das Gesicht schlägt. Erhöht man diese nun auf über 110 Zentimeter, wäre in manchen Bundesländern eine Nutzung als Rettungsweg nicht mehr erlaubt, da die Brüstung gemäß Landesverordnung zu hoch ist. Andererseits kann eine Brüstung niedriger sein, wenn zur Dachkante ein entsprechender Abstand besteht.
Im Brandfall muss gewährleistet sein, dass die Feuerwehr zwischen der Dachtraufe, dem Anlegepunkt der Feuerwehrleiter, und dem Dachfenster keinen zu großen Abstand überwinden muss. Ein Fenster, das als Fluchtweg dienen soll, muss zumindest eine Abmessung von z. B. in Bayern 60 cm x 100 cm vorweisen.
Der Abstand zur Dachtraufe ist zudem auf 100 Zentimeter festgelegt. Betrachtet man zudem noch den Winkel der Dachschräge, sieht man schnell, wie viele verschiedene Punkte bei der Planung beachtet werden müssen. Für den Fall, dass der Fußboden erhöht wird, weil beispielsweise eine Fußbodenheizung eingebaut wird, kann die Brüstungshöhe bereits nicht mehr ausreichend sein.
Ein Balkon muss zwingend über eine Absturzsicherung verfügen. Bereits ab einer Höhe von 50 Zentimetern ist in Bayern eine Absturzsicherung Pflicht, da Stürze hier bereits schwere Verletzungen zur Folge haben können (In anderen Bundesländern bei einer Höhe von 1,0 m. In den Landesverordnungen finden sich für die Balkongeländer teils erhebliche Unterschiede. Bis zu einer Höhe von 12 Metern wird bundesweit eine Geländerhöhe von 90 Zentimetern vorgeschrieben. Liegt der Balkon höher, muss das Geländer 110 Zentimeter hoch sein (Ausnahme Baden-Württemberg).
Worin bestehen nun also die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern?
Baden-Württemberg erlaubt eine Brüstungshöhe von nur 80 Zentimetern, wenn die Brüstung selbst mindestens 20 Zentimeter stark ist. Das gilt für massive gemauerte Brüstungen, nicht aber für Geländer aus Glas, Stahl oder Holz. Eine solch massive Brüstung sollte vorher unbedingt mit den örtlichen Bauvorschriften abgeklärt werden, da die massive Optik nicht von jeder Gemeinde gewünscht ist.
Die Höhe eines Geländers ist abhängig vom Verwendungszweck eines Gebäudes. Bei Wohngebäuden reichen 90 Zentimeter bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern. Die Regelungen für Arbeitsstätten sehen hier bereits 100 Zentimeter vor. Und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 Metern sind für Wohn- und Geschäftshäuser 110 Zentimeter vorgegeben. Sofern die örtlichen Bauvorschriften es zulassen, können hier auch Glaselemente verwendet werden.
Gerade Treppe mit Brüstung aus Glas und rundem Handlauf
DIN 18065 regelt die Höhe für Absturzsicherungen bei Treppen. Für die Sicherheit bei Treppen sind die Brüstungen, Geländer und Handläufe von entscheidender Bedeutung. Die Geländerhöhen sind ähnlich wie bei den Balkonen: Mindestens 90 Zentimeter in Wohngebäuden und 100 Zentimeter in Arbeitsstätten. Der Handlauf muss in einer Höhe von 80 bis 120 Zentimetern angebracht werden. Spezielle Regelungen bei einer Anforderung nach Barrierefreiheit sind zu beachten.
Informieren Sie sich ausführlich zu den Regelungen durch DIN 18065 und die Bauordnungen.