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Prüfzeichen "Schadstoffgeprüft"

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Z2_372 Schadstoffgeprüft (PPP60104)

 

KFZ-Gummifußmatten

Geltungsbereich: Geprüft werden Produkte, die in erster Linie chemische Gefährdungen aufweisen. Darunter fallen z.B. KFZ-Gummifußmatten, die im Hinblick auf Schadstoffe untersucht werden.

Prüfgrundlage: Das Prüfzeichen wird im Rahmen einer freiwilligen Prüfung und Zertifizierung vergeben. Als Prüfgrundlage werden produktspezifische Normen und Prüfprogramme herangezogen.

Die Prüfungen basieren unter anderem auf der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien), AfPS GS 2019:01 PAK über die Prüfung und Bewertung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe. 


Das Produkt wurde durch die unabhängige Sachverständigenorganisation TÜV SÜD Product Service zertifiziert. Dabei wurden die Produkte, bei denen vor allem die chemischen Anforderungen im Vordergrund stehen, einer Wareninspektion durch TÜV SÜD Product Service unterzogen und haben die nachfolgend beschriebenen Kriterien erfüllt:

Beschreibung aller möglichen Prüfzeichenaussagen:

 

  • Schadstoffgeprüft

    Um die Aussage „Schadstoffgeprüft“ verwenden zu können, wurde das Produkt durch TÜV SÜD auf Schadstoffe hin untersucht und hat die entsprechenden Grenzwerte eingehalten beziehungsweise unterschritten. Grundlage sind gesetzliche Anforderungen, die aber auch in einigen Punkten durch TÜV SÜD Product Service verschärft wurden.

Wissenswert

Richtige Verwendung Pruefzeichen
Broschüre

Richtige Verwendung von Prüfzeichen

Ein Prüfzeichen von TÜV SÜD bringt viele Vorteile. Es muss jedoch richtig angebracht werden.

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