Die EU-Richtlinie gegen Greenwashing stellt neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Bereiten Sie sich mit TÜV SÜD auf die EmpCo-Richtlinie vor. Wir unterstützen Sie, Ihre Umweltaussagen zu belegen, Nachweise zu dokumentieren und Risiken zu reduzieren.
► Fristen
Die EmpCo-Richtlinie gilt ab dem 27. September 2026. Sie führt neue Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ein.
► Zielsetzung
Umweltaussagen müssen künftig klar belegt und überprüfbar sein.
► Geltungsbereich
Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel betrifft Claims, Nachhaltigkeitslabels und künftige Umweltversprechen im EU-Verbrauchermarkt.
► Nachweispflicht
Unternehmen müssen geeignete Nachweise vorhalten, die ihre Umweltaussagen belegen, und diese strukturiert dokumentieren.
► Relevanz für Unternehmen
Wer mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaspekten wirbt, sollte Kommunikation und Nachweisführung frühzeitig überprüfen.
Die EmpCo-Richtlinie (EU-Richtlinie 2024/825), auch bekannt als Empowering Consumers Directive, ist eine zentrale EU-Richtlinie gegen Greenwashing. Sie stärkt die bestehenden Verbraucherschutzregeln und richtet sich gezielt gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ändert unter anderem die Vorschriften zu unlauteren Geschäftspraktiken und zu Verbraucherrechten. Ziel ist es, verlässliche und vergleichbare Informationen über Umwelt- und Nachhaltigkeitseigenschaften sowie nachhaltige Produkte bereitzustellen.
Für Unternehmen bedeutet das: Umweltaussagen müssen klar formuliert, nachvollziehbar und durch belastbare Nachweise belegt sein.
Die Richtlinie verfolgt drei zentrale Ziele:
✓ Greenwashing reduzieren
Unklare oder irreführende Umweltaussagen werden eingeschränkt.
✓ Verbraucher besser informieren
Informationen müssen verständlich, verlässlich und vergleichbar sein.
✓ Nachweise stärken
Unternehmen müssen Umweltaussagen systematisch belegen und dokumentieren.
Die EmpCo-Richtlinie verbessert die Qualität von Umweltinformationen und sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen.
Sie stärkt das Vertrauen in Nachhaltigkeitsaussagen und stellt sicher, dass Umweltangaben auf nachvollziehbaren Nachweisen beruhen.
Für Verbraucher bedeutet das:
► bessere Orientierung durch klare Informationen
► fundiertere Kaufentscheidungen
► weniger irreführende Umweltversprechen
Für Unternehmen bedeutet das:
► fairerer Wettbewerb durch klare Regeln
► mehr Vertrauen durch transparente Kommunikation
► stärkere Glaubwürdigkeit von Claims und Labels
► strukturiertere Prozesse für Nachweise und Freigaben
Die Richtlinie trat am 26. März 2024 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht musste bis zum 27. März 2026 erfolgen. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Anforderungen verbindlich.
Wichtige Termine:
✓ 6. März 2024: Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
✓ 26. März 2024: Inkrafttreten
✓ 27. März 2026: Ende der Umsetzungsfrist
✓ 27. September 2026: Beginn der Anwendung
► Allgemeine Aussagen: "umweltfreundlich", "nachhaltig", "grün"
► Klimaaussagen: "CO₂-neutral", "klimaneutral", "Netto-Null"
► Kreislaufbezogene Aussagen: "recycelbar", "biologisch abbaubar", "plastikfrei"
► Zukunftsversprechen: z. B. "klimaneutral bis 2030"
Die Richtlinie betrifft alle Organisationen, die gegenüber Verbrauchern Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteile kommunizieren.
Typische Beispiele:
► Hersteller und Markeninhaber
► Händler und Online-Marktplätze
► E-Commerce-Anbieter
► Konsumgüter- und Kosmetikunternehmen
► Textil- und Bekleidungsunternehmen
► Lebensmittel- und Getränkehersteller
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) setzt einen neuen Maßstab für Umweltclaims in der EU.
Unternehmen brauchen künftig klar definierte Prozesse, belastbare Nachweise und nachvollziehbare Freigaben. Nur so lassen sich Risiken reduzieren und Vertrauen sichern.
|
Aspekt |
Bisherige Marktpraxis |
Neue EmpCo-Anforderung |
|
Generische Umweltaussagen |
Breite Begriffe wie "grün", "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" werden häufig pauschal verwendet. |
Solche Aussagen müssen künftig konkretisiert, klar erläutert und durch überprüfbare Nachweise belegt werden. |
|
Klimaaussagen |
Aussagen wie "CO₂-neutral" oder "klimaneutral" werden häufig im Marketing eingesetzt, oft ohne nähere Einordnung. |
Insbesondere bei Kompensationsmodellen gelten strengere Anforderungen an Transparenz, Nachweis und Prüfung. |
|
Nachhaltigkeitslabels |
Freiwillige Labels werden häufig uneinheitlich und branchenübergreifend genutzt. |
Labels müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen basieren oder von öffentlichen Stellen vergeben sein. |
|
Zukunftsverpflichtungen |
Aussagen wie "Netto-Null bis 2040" werden oft auf Marken- oder Unternehmensebene kommuniziert. |
Solche Versprechen erfordern einen klaren, realistischen und nachvollziehbar dokumentierten Umsetzungsplan. |
|
Nachweismanagement |
Nachweise liegen häufig verteilt vor, etwa in verschiedenen Teams, Märkten oder bei Lieferanten. |
Unternehmen müssen Nachweise strukturiert bündeln und so vorhalten, dass Claims jederzeit belegt werden können. |
TÜV SÜD unterstützt Sie dabei, Umweltangaben zu prüfen, Lücken zu erkennen und Ihre Nachhaltigkeitskommunikation strukturiert weiterzuentwickeln.
Third-Party Opinion
Unabhängige Bewertung ausgewählter Umweltaussagen anhand relevanter Kriterien der EmpCo-Richtlinie, insbesondere auch in Bezug auf zukünftige Umweltleistungen
Second-Party Opinion
Analyse bestehender Aussagen mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung.
Method Validation
Bewertung Ihrer internen Prozesse zur Auswahl, Freigabe und Steuerung von Claims und Labels.
► Die Prüfung erfolgt anhand klarer Kriterien im Kontext der Empowering Consumers Directive:
► Ist die Aussage am Ort der Darstellung verständlich erklärt?
► Beruht sie auf objektiven, fachlich fundierten Kriterien?
► Liegen geeignete Nachweise vor?
► Ist der Umweltaspekt klar eingegrenzt?
► Wird der Lebenszyklus korrekt berücksichtigt?
► Ist die praktische Umsetzung nachvollziehbar?
➥ Abstimmung von Zielen, Umfang und relevanten Claims
➥ Festlegung der Bewertungskriterien und Anforderung der Nachweise
➥ Prüfung und gemeinsame Durchsprache der Ergebnisse
➥ Dokumentation mit Bewertung und konkreten Empfehlungen
✓ Bewertungsrahmen
✓ Individuelle Anforderungsliste
✓ Detaillierte Claim-Bewertung
✓ Prüfung der Nachweise
✓ Ergebnisbericht mit Begründung
✓ Klare regulatorische Einordnung
✓ Geringeres Risiko für Greenwashing
✓ Bessere Nachweisfähigkeit
✓ Klar strukturierte interne Prozesse
✓ Höhere Glaubwürdigkeit im Markt
Identifizieren Sie Ihre bestehenden Umweltangaben, prüfen Sie die zugrunde liegenden Nachweise und bewerten Sie eingesetzte Nachhaltigkeitslabels.
Bauen Sie klare Prozesse für zukünftige Claims auf, um die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie sicher zu erfüllen. Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert Aufwand und erleichtert die Umsetzung.
Sind Sie bereit für die EmpCo-Richtlinie? Lassen Sie Ihre Claims, Labels und Nachweise prüfen und schaffen Sie eine belastbare Grundlage für Ihre Compliance.
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