TÜV SÜD. Mit Vertrauen nach vorn.
TÜV SÜD. Mit Vertrauen nach vorn.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bringt für viele Unternehmen in Deutschland umfangreiche Änderungen mit sich. Diese nationale Umsetzung des European Accessibility Acts zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. In unserem Artikel erfahren Sie detailliert, welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind, welche Anforderungen auf Sie zukommen und welche Fristen Sie beachten müssen. Informieren Sie sich jetzt umfassend über die neuen gesetzlichen Vorgaben und bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die kommenden Anforderungen vor.
► Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem Bank- und E-Commerce-Dienste sowie öffentliche Webseiten.
► Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen.
► Ausnahmen gelten lediglich für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und die die Umsetzung des BFSG vor zu große administrative und finanzielle Probleme stellen würde.
► Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die Vorgaben des European Accessibility Acts (EAA) in deutsches Recht um.
► Bei Nichtkonformität mit den Anforderungen des BFSG drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 100.000 Euro und andere rechtliche Konsequenzen bis hin zum Vertriebsverbot. Unternehmen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhalten, riskieren zudem den Verlust von Kundenkontakten und Marktanteilen.
► Was das ist
► Was das Gesetz regelt
► Welche Produkte betroffen sind
► BFSG & Websites
► BFSG & Online Shops
► Wer es umsetzen muss
► Wann es in Kraft tritt
► Unterschied zum EAA
► Unterschied zum BGG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz, das die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umsetzt. Es zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland zu verbessern, um soziale Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung zu fördern.
Um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu erfüllen, müssen Unternehmen die Norm EN 301 549 erfüllen. Hersteller und Dienstleister sind durch die Norm dazu verpflichtet, die Konformität ihrer Produkte und Services mit den Barrierefreiheitsanforderungen nachzuweisen, zum Beispiel mit einer Zertifizierung durch TÜV SÜD.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für folgende Produkte und Dienstleistungen:
► Computer und Betriebssysteme
► Smartphones und andere Kommunikationsgeräte
► TV-Geräte im Zusammenhang mit digitalen Fernsehdiensten
► Geldautomaten und Zahlungsterminals (um Beispiel Kartenzahlungsautomaten in Supermärkten)
► E-Reader
► Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten
► Telefonische Dienste
► Bankdienstleistungen
► E-Commerce (elektronischer Geschäftsverkehr)
► Webseiten, mobile Dienste, elektronische Tickets und weitere Informationsquellen für Flug-, Bus-, Bahn und Schiffsverkehrsdienste
► E-Books
► Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (AVMS)
► Anrufe bei der Notrufnummer 112
Internetseiten fallen nicht pauschal unter das BFSG. Nur Websites, die spezifische Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel
E-Commerce-Websites) oder Bankdienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Online-Shops sind verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG zu erfüllen, da sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Die Verpflichtung gilt auch für Mobilversionen und Apps.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für eine Vielzahl von Akteuren in Deutschland, und zwar:
► Unternehmen, die eines der folgenden Produkte herstellen: Computer und Betriebssysteme, Smartphones und andere Kommunikationsgeräte, TV-Geräte im Zusammenhang mit digitalen Fernsehdiensten, Geldautomaten und Zahlungsterminals (zum Beispiel Kartenzahlungsautomaten in Supermärkten), E-Reader, Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten
► Anbieter von Dienstleistungen wie Bankdienstleistungen, telefonische Dienste, E-Commerce, Webseiten, mobile Dienste, elektronische Tickets und weitere Informationsquellen für Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehrsdienste, audiovisuelle Mediendienste und E-Books
► Händler und Importeure, die diese Produkte und Dienstleistungen in Deutschland vertreiben.
► Auch KMUs (Kleine und mittlere Unternehmen) und Kleinstunternehmen,die Produkte herstellen, sind vom EAA betroffen. Lediglich Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von der Umsetzung ausgenommen.
Hier einige anschauliche Beispiele:
► Ein Skischuh-Hersteller ist vom BFSG nicht betroffen (Skischuhe stehen nicht auf der Liste der betroffenen Produkte).
► Ein Friseursalon mit 11 Beschäftigten, der auf seiner Internetseite die Online- Terminbuchung anbietet, ist hingegen vom BFSG betroffen: Denn das Unternehmen ist aufgrund seiner Mitarbeiterzahl kein Kleinstunternehmen und bietet hier Dienstleistungen im digitalen Bereich an.
► Ein Friseursalon mit 11 Beschäftigten, der auf seiner Internetseite die Online- Terminbuchung anbietet, ist hingegen vom BFSG betroffen: Denn das Unternehmen ist aufgrund seiner Mitarbeiterzahl kein Kleinstunternehmen und bietet hier Dienstleistungen im digitalen Bereich an.
► Ein Friseursalon mit 8 Beschäftigten, der ebenfalls eine Online-Terminbuchung auf seiner Website anbietet, ist jedoch nicht betroffen. Hier handelt es sich um ein Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen anbietet.
► Der Produzent eines innovativen E-Readers mit 8 Beschäftigten ist trotz seiner Größe und der generellen Einstufung als Kleinstunternehmen betroffen, da er ein Produkt und keine Dienstleistung anbietet.
Übrigens: Behörden und Unternehmen der öffentlichen Hand sind bereits seit längerer Zeit durch die BITV 2.0 dazu verpflichtet, auf die Barrierefreiheit ihrer Websites zu achten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die auf den Markt gebracht werden, die dort festgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Bestandsprodukte (sog. Legacy Devices) müssen angepasst werden, wenn sie wesentlich verändert oder aktualisiert werden.
Der European Accessibility Act (EAA) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind eng miteinander verbunden:
► Beim EAA handelt es sich um eine EU-weite Richtlinie, die allgemeine Anforderungen und Ziele zur Verbesserung der Barrierefreiheit festlegt. Sie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.
► Das BFSG ist ein nationales Gesetz, das die Vorgaben des EAA umsetzt und spezifische Anforderungen und Maßnahmen für den deutschen Markt definiert.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bezieht sich auf die Barrierefreiheit von spezifischen Produkten und Dienstleistungen, um die Anforderungen des EAA umzusetzen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zielt im Unterschied zum BFSG auf die allgemeine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ab. Es betrifft vor allem öffentliche Einrichtungen und verpflichtet sie, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Das beinhaltet auch den Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.
Bei allen betroffenen Produkten bzw. Dienstleistungen muss die Barrierefreiheit künftig Teil der EU-Konformitätserklärung sein. Hersteller müssen daher sicherstellen, dass ihre Produkte die Anforderungen des BFSG erfüllen. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Sie müssen Ihre Produkte und Services auf digitale Barrierefreiheit prüfen und gegebenenfalls entsprechend den neuen gesetzlichen Vorgaben optimieren. Wir kennen sich mit dem BFSG bereits bestens aus und können Sie unterstützen.
Von Schulungen bis zu Zertifizierungen – bei TÜV SÜD erhalten Sie alle Dienstleistungen rund um die Prüfung der Barrierefreiheit aus einer Hand. Das sichert Ihnen die professionelle, zuverlässige und zeitnahe Zertifizierung. Ob digitale Dienstleistung oder Produkt, ob Big Player oder kleines Unternehmen, ob Hersteller oder Importeur – wir sind mit den komplexen Anforderungen des BFSG vertraut und wissen, welche Vorgaben für Ihren speziellen Fall relevant sind.
Warten Sie nicht bis zum letzten Drücker, um Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zertifizieren zu lassen. Wer clever ist, holt uns bereits jetzt ins Boot und profitiert von einer entspannten Zertifizierung. Übrigens: Eine Zertifizierung bietet sich auch für Unternehmen an, die nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, denn sie eröffnet zusätzliche Kundenpotenziale. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Erfahren Sie, wie der EAA Barrierefreiheit in der EU regelt und was das für Unternehmen bedeutet.
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Die Zertifizierung nach EN 301 549 stellt sicher, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind.
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