Prüfzeichenübersicht

EMAS

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Zertifizierung:
Managementsystemzertifizierung / Freiwillige Prüfung

Prüfgrundlage:
VERORDNUNG (EU) 2017/1505 und VERORDNUNG (EU) 2018/2026 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Standard-/Normgeber:
Eco-Management and Audit Scheme-System zur freiwilligen Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung Europäisches Parlament und Europäischer Rat

Prüfzeichen:
Es wird kein TÜV SÜD Prüfzeichen vergeben.
Den zertifizierten Unternehmen ist es gestattet, das EMAS-Logo gem. den Vorgaben des Standardgebers zu verwenden. 
Mehr Informationen zum EMAS-Logo

 

Was beinhaltet der Standard EMAS?

EMAS legt die Anforderungen an ein zertifizierungsfähiges Umweltmanagementsystem (kurz „UMS“) eines Unternehmens fest und führt bei einem positiven Ergebnis zur Eintragung des Unternehmens in das nationale EMAS Register. Zu den Anforderungen zählen u. a.:

  • Das Unternehmen hat ein geeignetes Managementsystem eingerichtet, um seine Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verbessern, die Erfüllung umweltbezogener rechtlicher und anderer Anforderungen zu gewährleisten und seine Umweltziele zu erreichen.
  • Die bedeutenden Umweltaspekte und die damit verbundenen Einwirkungen auf die Umwelt wurden ermittelt.
  • Für die umweltrelevanten Prozesse wurden geeignete Kriterien festgelegt, nach denen diese gesteuert werden. Das gesamte UMS unterliegt einem fortlaufenden Überwachungsprozess, insbesondere auch die Erfüllung der umweltbezogenen rechtlichen und anderen Anforderungen. Die Erfüllung der Umweltziele und die kontinuierliche Verbesserung werden anhand von geeigneten Kennzahlen überwacht und bewertet.
  • Mittels einer Umwelterklärung erfolgt eine sachgerechte Information der Öffentlichkeit über die Umweltaspekte und die Umweltleistung des Unternehmens.
  • Was bedeutet „Validierung der Umwelterklärung" durch die TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH?
    • Der Kunde hat sich einer freiwilligen Prüfung (Audit) anhand festgelegter Kriterien (Prüfgrundlage) unterzogen.
    • Die Erlaubnis zur Nutzung des EMAS-Zeichens wird nur dann erteilt, wenn im Rahmen der Prüfung keine relevanten Abweichungen gegenüber den Anforderungen der Prüfgrundlage festgestellt werden konnten.
    • Die Gültigkeit einer EMAS-Registrierung kann anhand der Eintragung in das EMAS Register in der jeweiligen nationalen Datenbank, in Deutschland durch das EMAS-Register des DIHT (Deutscher Industrie- und Handelstag) jederzeit überprüft werden.
    • EMAS erfordert zur Aufrechterhaltung jährliche, angekündigte Prüfungen zur Aufrechterhaltung des Managementsystems und zur Aktualisierung der Informationen in der Umweltklärung; bei kleinen Unternehmen kann der Zyklus auf 2 Jahre verlängert werden.
    • Unangekündigte Prüfungen sind nicht vorgesehen.
  • Wie wird geprüft?

    Folgende Prüfmethoden werden von unabhängigen und qualifizierten Experten (Umweltgutachtern) angewendet:

    • Dokumentenprüfung
      Bewertung der dokumentierten Vorgaben und Nachweise über die Wirksamkeit des UMS wie von der Norm gefordert bzw. durch das Unternehmen festgelegt.
    • Vor-Ort-Audit
      Überprüfung der Umsetzung dieser Regelungen in der Praxis durch Interviews und Inaugenscheinnahme beim Kunden vor Ort. Stichprobenartige Überprüfung der Abläufe anhand von Nachweisen, wie z. B. vorliegende Messergebnisse, Besprechungsprotokolle, Schulungs- und Qualifizierungsnachweise, Umgang mit Beschwerden, Umweltziele und -programme oder Kommunikation mit Behörden.
    • Die Nachvollziehbarkeit der Daten der Umwelterklärung und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen werden aus dem Vergleich mit verschiedenen Datenquellen und Nachweisen durch den Umweltgutachter überprüft. Die Eintragung in das EMAS-Register setzt das Einverständnis der für das Unternehmen zuständigen umweltrechtlichen Überwachungsbehörde voraus.
  • Was kann eine Zertifizierung nach dem Standard EMAS nicht leisten?
    • EMAS macht zwar die tatsächliche Umweltleistung des Unternehmens durch die Validierung der Umwelterklärung mit Zahlen und Fakten transparent, legt jedoch keine absoluten Kriterien für die Umweltleistung fest.
    • EMAS trifft keine direkte Aussage über die Umweltfreundlichkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung des zertifizierten Kunden. Es handelt sich nicht um eine Produktzertifizierung.
    • Eine Zertifizierung nach EMAS kann nicht gewährleisten, dass jederzeit eine vollständige Einhaltung aller relevanten umweltbezogenen gesetzlichen und anderen Anforderungen tatsächlich gegeben ist, wenngleich deren Erfüllung ein wesentliches Ziel des Umweltmanagementsystems ist und durch verschiedene Instrumente unterstützt wird.

Wissenswert

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