Prüfzeichenübersicht

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

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EfbV Pruefzeichen Muster

Zertifizierung:
Konformitätsbeurteilung nach den Anforderungen der EfbV / Freiwillige Prüfung

Prüfgrundlage:
Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Standard-/Normgeber:
Gesetz, Gesetzgeber

 

Was beinhaltet die EfbV?

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe hinsichtlich der Behandlung von Abfallstoffen. Hierzu zählen u. a.:

  • Anforderungen an die Betriebsorganisation
  • Anforderungen an die personelle Ausstattung und an Personen
  • Anforderungen an die Tätigkeit
  • Anforderungen an Betriebsaufzeichnungen
  • Anforderungen an die Fortbildung
  • Was bedeutet „Zertifizierung“ bzw. Vergabe eines Prüfzeichens für EfbV durch die TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH?
    • Der Kunde hat sich einer freiwilligen Prüfung (Audit) anhand festgelegter Kriterien (Prüfgrundlage) unterzogen.
    • Ein Zertifikat bzw. die Erlaubnis zur Nutzung eines Prüfzeichens wird nur dann erteilt, wenn im Rahmen der Prüfung keine wesentlichen Abweichungen gegenüber den Anforderungen der Prüfgrundlage festgestellt werden konnten.
    • Zertifikate bzw. Prüfzeichen werden zeitlich begrenzt vergeben. Eine Überprüfung der Gültigkeit einzelner Zertifikate ist im eEFBV-Fachbetrieberegister oder alternativ in der in der Zertifikatsdatenbank der TÜV SÜD Management Service möglich.
    • Die Zertifizierung erfordert zur Aufrechterhaltung jährliche, angekündigte Prüfungen mit positivem Ergebnis.
    • Unangekündigte Prüfungen sind anlassbezogen möglich.
  • Wie wird geprüft?

    Folgende Prüfmethoden werden von unabhängigen und qualifizierten Experten (Auditoren) angewendet:

    • Dokumentenprüfung
      Bewertung der Festlegungen bzw. Dokumentation des Unternehmens zur Regelung bestimmter Abläufe, die von der Entsorgungsfachbetriebeverordnung gefordert werden bzw. für deren Umsetzung bedeutend sind.
    • Vor-Ort-Audit
      Überprüfung der Umsetzung dieser Regelungen in der Praxis durch Interviews beim Kunden vor Ort. Stichprobenartige Überprüfung der Abläufe anhand von Nachweisen, wie z. B. vorliegende Genehmigungen, Zuverlässigkeitserklärungen, Versicherungsbestätigungen, Betriebstagebuch (inkl. gesetzlich geforderte Dokumente und Nachweise), Schulungs- und Qualifizierungsnachweise vor Ort.
  • Was kann eine Zertifizierung nach der EfbV nicht leisten?
    • Es handelt sich hierbei nicht um eine Produktzertifizierung. Eine Aussage zur Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung des zertifizierten Kunden wird somit nicht getroffen.
    • Eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung gewährleistet nicht, dass eine Dienstleistung in jedem Einzelfall mit den Kundenanforderungen oder rechtlichen Anforderungen übereinstimmt, wenngleich dies ein wesentliches Ziel der Entsorgungsfachbetriebeverordnung darstellt.

Wissenswert

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Übersicht über zertifizierte Unternehmen der TÜV SÜD Management Service GmbH

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