Zertifizierung:
- Zertifizierung nach AZAV
- Produktzertifizierung für Maßnahmen zur Arbeitsförderung
- Rechtlich verpflichtende Zertifizierung/Prüfung für Arbeitsmarktdienstleistungen der Arbeitsagenturen
Prüfungsgrundlage:
SGB III (Gesetz), AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung), Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III
Standard-Normgeber:
Gesetzgeber, Bundesagentur für Arbeit
Was beinhaltet der Standard AZAV hier Maßnahmen-Zulassung?
Der Standard AZAV Maßnahmenzulassung beinhaltet für die Fachbereiche:
- FB1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- FB4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
die Prüfung der vom Träger angebotenen Maßnahmen zur Arbeitsförderung.
- Das Unternehmen hat ein geeignetes Managementsystem eingerichtet, einschließlich Mechanismen zur Erkennung von Risiken, zur Selbstbewertung, zur Vorbeugung, Korrektur und zur kontinuierlichen Verbesserung seiner Leistung
- Der Träger kann sich in sechs verschiedenen Fachbereichen zertifizieren lassen und kann in diesen auch kombiniert tätig sein.
- Der Träger kann sich einzelne Maßnahmen zur Arbeitsförderung zertifizieren lassen und bietet diese Maßnahmen den Arbeitsagenturen an.
- Das Unternehmen hinterfragt und berücksichtigt die qualitätsbezogenen Anforderungen seiner Kunden, die Vorgaben der zutreffenden Gesetze und Verordnungen sowie die Vorgaben des Beirates nach § 182 SGB III.
- Die erforderlichen Eigenschaften der vom Unternehmen angebotenen Produkte (Maßnahmen zur Arbeitsförderung) bzw. Leistungen sowie dessen zugrundeliegende Prozesse werden festgelegt und jährlich von einer Fachkundigen Stelle überwacht, um alle rechtlich vorgegebenen Anforderungen zu erfüllen.