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//Land auswählenKälteanlagen, die wenigstens ein Druckgerät enthalten, das als Bestandteil der Anlage in die Kategorie II oder höher der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU einzustufen ist, sind immer auch Baugruppen nach der DGRL. Für diese Kälteanlagen als Baugruppen ist im Rahmen der Herstellung eine notifizierte Stelle wie die TÜV SÜD Industrie Service GmbH einzuschalten.
Sie möchten Ihre Kälteanlage im Rahmen der Herstellung zertifizieren lassen oder haben Fragen zum Inverkehrbringen? Kontaktieren Sie unsere Experten für Kältetechnik. Wir sorgen für Klarheit und unterstützen Sie beim Inverkehrbringen Ihrer Produkte gemäß den geltenden EU-Richtlinien.
Je nach Land, in dem die Kälteanlage aufgestellt wird, kann zusätzlich eine Prüfung am Aufstellungsort erforderlich werden. In Deutschland wird dies in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Unsere Experten können Sie oder Ihre Kunden auch hierbei unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier: Prüfung von Kälteanlagen nach Betriebssicherheitsverordnung