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//Land auswählenImmer wieder werden Rückkühlwerke bei Legionellen-Ausbrüchen als Infektionsquelle ausgemacht. Dem entgegen wirken soll die Richtlinie VDI 2047 für die Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Rückkühlwerken. Darunter fallen alle Anlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird, oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann. Zudem regelt seit August 2017 die 42. BImSchV die technischen und organisatorischen Pflichten für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen.
Als Arbeitgeber oder Betreiber einer solchen Anlage unterliegen Sie damit bestimmten Pflichten, wie z. B.:
Mit den Vorgaben sollen Dritte vor Gefahren geschützt werden, die über das übliche Betriebsrisiko hinausgehen, nicht ohne weiteres erkennbar und von Dritten nicht vorhersehbar sind.
Damit Sie dieser herausfordernden Aufgabe fachgerecht begegnen können, bewertet das Kompetenzzentrum für Kälte- und Klimatechnik als, von der DAkkS gemäß DIN EN ISO/IEC 17020, akkreditierte Inspektionsstelle Typ A (D-IS-14153-03-00) Ihre Anlagen ab der Planung und im laufenden Betrieb.
Zudem sind wir Ihre qualifizierte und unabhängige Stelle für die Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs nach 42. BImSchV §14
Darüber hinaus beurteilen wir für Sie alle sonstigen relevanten Aspekte unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß BImSchV, BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV, WHG, DGUV V1, BiozidV und VDI 2047. Aber auch für Planprüfungen, Erstellung von Gutachten, Hygiene Inspektionen, Ermittlung von Schadensursachen und für die Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen können Sie uns ansprechen.
Melden Sie Ihren Kühlturm, Nassabscheider und Verdunstungskühlanlage bis spätestens 19. August 2018 bei KaVKA-42.BV an!
Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) verpflichtet Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen dazu, ihre Anlagen bei den zuständigen Behörden zu melden. Ab dem 19. Juli 2018 muss diese Meldung zwingend online unter dem neu eingerichteten Internet-Portal KaVKA-42BV (Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV) erfolgen. Meldungen zu Bestandsanlagen müssen bis spätestens 19. August 2018 eingegangen sein. Meldungen von Neuanlagen müssen spätestens einen Monat nach Erstbefüllung eingehen.
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