Seit 21. April 2018 müssen Hersteller für alle Gasgeräte und deren Ausrüstungen, welche in der EU in Verkehr gebracht werden, eine gültige Zertifizierung nach der Verordnung (EU) 2016/426 (EU-Gasgeräteverordnung bzw. GAR) vorweisen. Ist die Konformität mit der EU-Gasgeräteverordnung gegeben, darf das Gasgerät mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Auch Ausrüstungen, die getrennt in Verkehr gebracht werden, benötigen die CE-Kennzeichnung.
Als Notifizierte Stelle für alle Module (B, C2, D, E, F und G) der EU-Gasgeräteverordnung führt TÜV SÜD alle erforderlichen Prüfungen, Zertifizierungen und Überwachungen durch. Unsere Experten begleitet Sie dabei über den gesamten Prozess, von der Antragstellung über die Prüfung und Zertifizierung bis zum fertigen Zertifikat nach EU-Gasgeräteverordnung.
So einfach beantragen Sie die Prüfung, Zertifizierung und Überwachung nach EU-Gasgeräteverordnung:
Wenn Sie bislang kein Überwachungsverfahren ausgewählt oder beantragt haben, oder nur die Überwachung durch TÜV SÜD wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Hinweis: Bitte beachten Sie beim Wechsel von einer anderen Notifizierten Stelle zu TÜV SÜD darauf, das bisherige Zertifikat oder Überwachungsverfahren fristgerecht zu kündigen. Senden Sie uns die Kündigungsbestätigung zu, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.