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Gasgeräte

Prüfung, Zertifizierung und Überwachung nach Gasgeräteverordnung (GAR) 

Gasgeräte nach GasgeräteverordnungSeit  21. April 2018 müssen Hersteller für alle Gasgeräte und deren Ausrüstungen, welche in der EU in Verkehr gebracht werden, eine gültige Zertifizierung nach der Verordnung (EU) 2016/426 (EU-Gasgeräteverordnung bzw. GAR) vorweisen. Ist die Konformität mit der EU-Gasgeräteverordnung gegeben, darf das Gasgerät mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Auch Ausrüstungen, die getrennt in Verkehr gebracht werden, benötigen die CE-Kennzeichnung.

Als Notifizierte Stelle für alle Module (B, C2, D, E, F und G) der EU-Gasgeräteverordnung führt TÜV SÜD alle erforderlichen Prüfungen, Zertifizierungen und Überwachungen durch. Unsere Experten begleitet Sie dabei über den gesamten Prozess, von der Antragstellung über die Prüfung und Zertifizierung bis zum fertigen Zertifikat nach EU-Gasgeräteverordnung.

So einfach beantragen Sie die Prüfung, Zertifizierung und Überwachung nach EU-Gasgeräteverordnung:

  • EU-Baumusterprüfung (Modul B)
    • Um eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) zu beantragen, nutzen Sie bitte folgenden Antrag: EU-Baumusterprüfung nach Modul B von Gasgeräten und Ausrüstungen nach Verordnung (EU) 2016/426
      Bitte füllen Sie auf Seite 2 auch die Angaben für das erforderliche Überwachungsverfahren aus.
    • Senden Sie den Antrag an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei TÜV SÜD oder nutzen Sie unseren Dokumenten-Upload.
    • Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung über dessen Annahme. Außerdem erhalten Sie ggf. einen Vertragsentwurf für das ausgewählte Überwachungsverfahren und weitere Informationen hierzu.
  • EU-Einzelprüfung (Modul G)
  • Überwachungsverfahren zur Sicherstellung der Konformität mit dem Baumuster (Module C2, D, E, F)

    Wenn Sie bislang kein Überwachungsverfahren ausgewählt oder beantragt haben, oder nur die Überwachung durch TÜV SÜD wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Wählen Sie mit dem folgenden Antrag ein Überwachungsverfahren zur Sicherstellung der Konformität mit dem Baumuster (Module C2, D, E oder F): Überwachung von Gasgeräten und Ausrüstungen nach Verordnung (EU) 2016/426
    • Senden Sie den Antrag an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei TÜV SÜD oder nutzen Sie unseren Dokumenten-Upload.
    • Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung über dessen Annahme. Außerdem übersenden wir Ihnen einen Vertragsentwurf für das ausgewählte Überwachungsverfahren sowie weitere Informationen dazu.
    • Gerne bieten wir Ihnen auch kombinierte Überwachungsverfahren an, z. B. in Kombination mit DIN EN ISO 9001 und bzw. oder mit Überwachungsverfahren nach EU-Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU), Anhang III. 

    Hinweis: Bitte beachten Sie beim Wechsel von einer anderen Notifizierten Stelle zu TÜV SÜD darauf, das bisherige Zertifikat oder Überwachungsverfahren fristgerecht zu kündigen. Senden Sie uns die Kündigungsbestätigung zu, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.

Wie können wir Ihnen helfen?

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