Die sichere Instandsetzung von direkt wirkenden federbelasteten und hilfskraftgesteuerten Sicherheitsventilen ist essenziell für den Schutz von Mensch, Umwelt und Anlagen. Instandsetzungswerkstätten, die Sicherheitsventile reparieren, warten oder prüfen, müssen strengsten gesetzlichen und technischen Anforderungen gerecht werden. Der EK ZÜS-Beschluss BD-015 ist für Zugelassene Überwachungsstellen verbindlich und muss somit im Umkehrschluss auch durch Instandsetzungswerkstätten umgesetzt werden. TÜV SÜD qualifiziert die Sicherheitsventilwerkstätten dazu.
Um die gesetzlichen Anforderungen gemäß §§ 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen, müssen direkt wirkende federbelastete sowie hilfskraftgesteuerte Sicherheitsventile regelmäßig geprüft, gewartet und instandgesetzt werden. Der EK ZÜS-Beschluss BD-015 schreibt vor, dass nur von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) anerkannte Werkstätten diese Aufgaben übernehmen dürfen. Diese müssen unter anderem über qualifiziertes Personal, kalibrierte Ausrüstung und vollständige Dokumentation verfügen. Auch Betreiber sind gemäß § 6 BetrSichV verpflichtet, nur solche qualifizierten Instandsetzungswerkstätten zu beauftragen – andernfalls tragen sie die Verantwortung für mögliche sicherheitstechnische Mängel.
Als Zugelassene Überwachungsstelle unterstützt TÜV SÜD Werkstätten bei der Qualifizierung und Anerkennung nach EK ZÜS-Beschluss BD-015. Unsere Leistungen umfassen:
Nach erfolgreicher Qualifizierung erhalten Werkstätten:
► Zugelassene Überwachungsstelle: TÜV SÜD ist offiziell befugt, Instandsetzungswerkstätten für Sicherheitsventile gemäß EK-ZÜS-Beschluss BD-015 zu qualifizieren.
► Standardisierte Qualifizierungsprozesse: Unsere erprobten Verfahren sorgen für einen transparenten, effizienten und normgerechten Ablauf Ihrer Werkstattanerkennung.
► Technische Expertise: Sie profitieren von unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit druckbelasteten Komponenten und sicherheitsrelevanter Ausrüstung.
► Hohe Marktakzeptanz: Die Marke TÜV SÜD steht für Qualität und Vertrauen – national wie international.
► Ganzheitliche Betreuung: Von der Erstprüfung über Schulungen bis zu regelmäßigen Audits – wir begleiten Sie durch den gesamten Qualifizierungsprozess.
► Werbewirksames Prüfzeichen: Nach erfolgreicher Anerkennung erhalten Sie eine Urkunde und ein TÜV SÜD Prüfzeichen zur externen Kommunikation.
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) befugt Erfahrungsaustauschkreise der ZÜS-Organisationen (EK ZÜS) dazu, Beschlüsse zu erlassen. Darin werden erforderliche Prüfungen und Prüfverfahren festgelegt, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Anlagen und Komponenten zu gewährleisten. Die Vorgaben der Beschlüsse sind für die ZÜS-Organisationen bindend und somit auch gleichermaßen für die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Sicherheitsventile sind essenziell für den Schutz von Leben, Eigentum und der Umwelt. Sie verhindern Überdruck in Behältern und Anlagensystemen, indem sie im Anforderungsfall öffnen, und den Druck sicherheitsgerichtet abbauen. Sicherheitsventile zählen zu den sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteilen. Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.2 BetrSichV sind Ausrüstungsteile im Sinne der Druckgeräterichtlinie den jeweiligen Anlagenteilen zuzuordnen. Damit werden Sicherheitsventile überwachungsbedürftig, sobald sie zur Absicherung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen dienen.
Instandhaltungsmaßnamen sind gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV insbesondere Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Sie dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden (§ 10 Absatz 2 Satz 2 BetrSichV).
Um als qualifizierte Instandsetzungswerkstatt für Sicherheitsventile anerkannt zu werden, müssen u. a. folgende Anforderungen erfüllt sein:
Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen sind gemäß § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, für die sichere Verwendung aller eingesetzten Arbeitsmittel – einschließlich Sicherheitsventilen – zu sorgen. Dazu zählen unter anderem:
Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, haftet der Betreiber für sicherheitstechnische Mängel und mögliche Folgen.
Lassen Sie Ihre Werkstatt als qualifizierte Instandsetzungswerkstatt für Sicherheitsventile anerkennen und profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung. TÜV SÜD unterstützt Sie auf dem Weg zur Anerkennung gemäß EK ZÜS-Beschluss BD-015.
Informieren Sie sich unverbindlich – einfach das Online-Formular ausfüllen!