EU-Taxonomie-Konformität

EU-Taxonomie-Verordnung: Wie können Unternehmen Konformität hinsichtlich der EU-Taxonomie erlangen?

Was beinhaltet die EU-Taxonomie-Verordnung?

Um den „Green Deal“ und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einzuhalten, hat die EU mit der EU-Taxonomie-Verordnung ein Klassifizierungssystem zur Bewertung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Der Bewertung liegen sechs Umweltziele zugrunde: 

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Damit leistet die Taxonomie einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung von Investitionen in nachhaltige Unternehmen und Schaffung von mehr Transparenz.

 

Wer ist von der EU-Taxonomie betroffen?

• Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die der nicht-finanziellen Berichterstattung (non-financial reporting directive NFRD) unterliegen

• Finanzinstitute inklusive Anbieter von Berufsrenten, die Finanzprodukte in der EU anbieten und vertreiben (auch mit Sitz außerhalb der EU)

Die betroffenen Unternehmen müssen erstmals für das Jahr 2021 darüber berichten, ob und in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten von der EU-Taxonomie erfasst sind und den ersten beiden Umweltzielen entsprechen. Von 2023 an muss auch die Konformität mit den weiteren Umweltzielen belegt werden.

 

Vor welche Hürden stellt die EU-Taxonomie Unternehmen?

  • Hohe Komplexität der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Unklarheiten hinsichtlich der logischen Zuordnung der Aktivitäten mit wesentlichem Beitrag hinsichtlich eines Umweltziels
  • Zahlreiche technische Detailfragen und anspruchsvolle Maßnahmen
  • Unsicherheiten hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit

Wie kann TÜV SÜD Sie unterstützen? 

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur EU-Taxonomie-Konformität:

  • 1. Einstufung der Wirtschaftsaktivitäten
    • Die wirtschaftliche Tätigkeit leistet einen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele oder unterstützt eine andere beitragleistende Aktivität hierbei
    • Die wirtschaftliche Tätigkeit schadet keinem der Umweltziele signifikant (Do-No-Significant-Harm (DNSH))
    • Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt die technischen Auswahlkriterien (Screening Criteria) entwickelt von der EU Technical Expert Group
    • Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt ein Minimum an Sicherheitsstandards im sozialen Kontext, zum Beispiel die UN Guiding Principles on Business and Human Rights, um einen negativen sozialen Einfluss zu vermeiden
  • 2. Offenlegung
    • Alle adressierten Unternehmen müssen offenlegen, wie und in welchem Ausmaß ihre Wirtschaftsaktivitäten auf Grundlage der Taxonomie-Verordnung Nachhaltigkeit berücksichtigen oder beinhalten
    • Unternehmen müssen dabei Folgendes offenlegen:
      • EU-Taxonomie-konformer Anteil des Umsatzes
      • Investitionsausgaben (CapEx) im Einklang mit der EU-Taxonomie
      • Betriebsaufwand (OpEx) im Einklang mit der EU-Taxonomie
    • Der abschließende Bericht bzgl. EU-Taxonomie-Konformität bestätigt ausführlich, dass die Wirtschaftsaktivitäten, welche alle Prüfschritte durchlaufen haben und positiv bewertet wurden, konform zur EU-Taxonomie-Verordnung sind

 

3. Gesamter Prozess:

EU-Taxonomie-Konformität

 

Was erhalten Sie?

Abschließend erhalten Sie einen ausführlichen Bericht, der Ihnen als belastbare Grundlage für Kapitalgeber oder Prüfinstitute dient. Der Bericht enthält:

  • Check auf Taxonomie-Eignung (Eligibility Check): Welche Wirtschaftsaktivitäten zahlen auf die sechs EU-Umweltziele ein?
  • Check auf Taxonomie-Konformität (Alignment Check): der zu betrachtenden Aktivitäten und Lückenanalyse bzgl. der Do-No-Significant-Harm (DNSH) Kriterien
  • Check auf Einhaltung der sozialen Mindeststandards

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne.

 

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