Um den „Green Deal“ und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einzuhalten, hat die EU mit der EU-Taxonomie-Verordnung ein Klassifizierungssystem zur Bewertung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Der Bewertung liegen sechs Umweltziele zugrunde:
Damit leistet die Taxonomie einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung von Investitionen in nachhaltige Unternehmen und Schaffung von mehr Transparenz.
• Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die der nicht-finanziellen Berichterstattung (non-financial reporting directive NFRD) unterliegen
• Finanzinstitute inklusive Anbieter von Berufsrenten, die Finanzprodukte in der EU anbieten und vertreiben (auch mit Sitz außerhalb der EU)
Die betroffenen Unternehmen müssen erstmals für das Jahr 2021 darüber berichten, ob und in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten von der EU-Taxonomie erfasst sind und den ersten beiden Umweltzielen entsprechen. Von 2023 an muss auch die Konformität mit den weiteren Umweltzielen belegt werden.
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur EU-Taxonomie-Konformität:
3. Gesamter Prozess:
Abschließend erhalten Sie einen ausführlichen Bericht, der Ihnen als belastbare Grundlage für Kapitalgeber oder Prüfinstitute dient. Der Bericht enthält:
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