Gemeinsam zurück zum Führerschein
Gemeinsam zurück zum Führerschein
In Rheinland-Pfalz geht das Verfahren der Sperrfristverkürzung ausschließlich über die Staatsanwaltschaft. Der Antrag auf Sperrfristverkürzung ist bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen. Der Antrag kann formlos sein, muss aber selbstverständlich unterschrieben und begründet werden. Der Begründung sollte entnommen werden können, warum beim Antragsteller die verhängten Sperrfrist verkürzt werden kann. In der Regel kann eine Verkürzung der Dauer des Führerscheinentzugs um zwei Monate erreicht werden.
Zu beachten ist, dass eine Sperrfristverkürzung nur dann chancenreich ist, wenn lediglich eine Alkoholfahrt im Fahreignungsregister eingetragen ist und keine darüber hinausgehenden Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde bestehen (im Regelfall verlangen die Behörden bei Alkoholfahrten über 1,59 Promille eine zusätzliche MPU).
Die Voraussetzungen für das Erreichen der Verkürzung können entscheidend verbessert werden, wenn man an einer spezifischen verkehrspsychologischen Nachschulung teilnimmt. Die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH bietet mit dem Modell MAINZ 77 einen geeigneten Kurs an. Die Teilnahme am Kurs ist unkompliziert online möglich. Im Kurs setzen sich die Teilnehmer mit den Ursachen der Verkehrsauffälligkeit, also z. B. der Alkoholfahrt, auseinander, und lernen, ihr Verhalten zu ändern.
Der Erfolg dieses Modells ist in einer wissenschaftlichen Studie belegt.
Bei Bewilligung erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme ein bis zwei Monate Sperrfristverkürzung.
Weitere Informationen zum Modell MAINZ 77
Auch in Fällen mit über 1,6 Promille oder ohne Alkohol suchen wir für Sie nach einer Lösung, rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen gerne weitere Auskünfte: 0800 3 57 57 57, Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr