Sie haben nach der MPU eine Empfehlung für einen Kurs nach § 70 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)? Finden Sie direkt das passende Programm und verfügbare Termine.
Zwei passende Kursprogramme
PLUS 70 ist für alkoholbezogene Empfehlungen vorgesehen. DRUGS richtet sich an Personen mit einer drogenbezogenen Kursempfehlung.
Verkehrspsychologisch geleitet
Verkehrspsychologische Fachkräfte leiten die Sitzungen. Sie begleiten die Reflexion und den vertraulichen Austausch innerhalb der Gruppe.
Erfahrener Anbieter
Wir sind ein von der Bundesanstalt für Straßenwesen anerkannter Träger für Nachschulungskurse nach §70 FeV.
TÜV SÜD Pluspunkt bietet Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV an. Welches Programm für Sie infrage kommt, ergibt sich aus Ihrem MPU-Gutachten und der Abstimmung mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Wir helfen Ihnen,
► die benötigten Angaben und Unterlagen zusammenzustellen,
► das in Ihrer Empfehlung genannte Programm zu finden,
► einen verfügbaren Termin auszuwählen,
► den Ablauf Ihres Kurses zu verstehen.
Wichtig: Ein § 70 Kurs ist keine MPU-Vorbereitung und kein Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger.
PLUS 70 ist ein Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer nach § 70 FeV. Er kommt infrage, wenn Ihr MPU-Gutachten eine alkoholbezogene Kursempfehlung enthält und die Fahrerlaubnisbehörde dieser Empfehlung folgt.
Der Kurs umfasst:
► vier Sitzungen innerhalb von drei Wochen
► jeweils drei bis vier Stunden pro Sitzung
Sie betrachten die Hintergründe Ihrer Auffälligkeit und Möglichkeiten, künftige Auffälligkeiten zu vermeiden.
DRUGS richtet sich an Personen mit einer drogenbezogenen Kursempfehlung. Auch hier muss die Fahrerlaubnisbehörde der Empfehlung folgen.
Der Kurs umfasst:
► fünf Sitzungen innerhalb von vier Wochen
► jeweils zweieinhalb bis vier Stunden
► vier bis fünf Stunden in der letzten Sitzung
Im Kurs setzen Sie sich mit den Hintergründen des früheren Konsums auseinander.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Ein Kurs nach § 70 FeV kommt für Sie infrage, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
► Sie haben eine MPU absolviert.
► Ihr Gutachten enthält eine Kursempfehlung nach § 70 FeV.
► Die Fahrerlaubnisbehörde folgt der Empfehlung.
► Sie besitzen derzeit keine Fahrerlaubnis.
► Sie beachten die Vorgaben und Fristen Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Die Kursempfehlung im Gutachten ist für die Fahrerlaubnisbehörde nicht automatisch bindend. Legen Sie das Gutachten deshalb vor der Anmeldung bei der Behörde vor.
Sie suchen einen § 70 FeV Kurs in der Nähe? Finden Sie das Programm aus Ihrer Kursempfehlung und prüfen Sie verfügbare Termine.

Grafik: So läuft den § 70 Kurs ab
Ein § 70 Kurs ist ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer. Er kommt nach einer MPU infrage, wenn das Gutachten eine entsprechende Kursempfehlung enthält.
Der Kurs wird teilweise auch als MPU-Nachschulung bezeichnet. Dies ist jedoch nicht die offizielle Bezeichnung.
Der §70 FeV Kurs darf leider nur vor Ort durchgeführt werden. Die Online-Durchführung ist weder zulässig noch anerkannt.
Ein § 70 Kurs kommt infrage, wenn Ihr MPU-Gutachten ihn empfiehlt und die Fahrerlaubnisbehörde dieser Empfehlung folgt.
Ob in Ihrem Verfahren ein anderer Weg möglich ist, entscheidet die zuständige Behörde. Eine pauschale Möglichkeit, den § 70 Kurs zu umgehen, gibt es nicht.
Ja. Legen Sie das MPU-Gutachten vor der Anmeldung Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vor. Die Behörde prüft, ob sie der Kursempfehlung folgt und welche Fristen in Ihrem Verfahren gelten.
Ein von der Behörde genanntes Stichdatum müssen Sie beachten.
TÜV SÜD bietet Kurse nach § 70 FeV an. Verkehrspsychologische Fachkräfte leiten die Sitzungen.
Sie suchen einen § 70 FeV Kurs in Ihrer Nähe? Prüfen Sie verfügbare Termine oder kontaktieren Sie unser Team.
Ein § 70 Kurs als Schnellkurs mit verkürzter Kursdauer ist nicht zugelassen. Die Anzahl und Dauer der Sitzungen richten sich nach dem jeweiligen Programm. Kurzfristig verfügbare Termine können Sie bei der Terminauswahl prüfen.
Es gibt keine klassische Abschlussprüfung. Sie müssen jedoch vollständig und aktiv am Kurs teilnehmen, um zu bestehen.
Die Kosten für den Kurs bewegen sich im mittleren dreistelligen Bereich. Den genauen Preis eines verfügbaren Kurses erfahren Sie bei der Terminauswahl oder auf Anfrage.
Nach vollständiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung über den Kursabschluss. Reichen Sie diese bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde ein.
Ob eine weitere MPU erforderlich ist und wie das Verfahren fortgeführt wird, entscheidet die Behörde anhand Ihres Einzelfalls.
Prüfen Sie zunächst, welches Programm in Ihrem MPU-Gutachten empfohlen wird. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde ab.
Suchen Sie danach einen verfügbaren Kurs und Termin. Halten Sie für die Anmeldung Ihr MPU-Gutachten und die Angaben Ihrer Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Nach dem Kurs reichen Sie die Bescheinigung über den Kursabschluss bei der Behörde ein.
Finden Sie jetzt einen § 70 Kurs passend zu Ihrer Empfehlung. Bei Fragen zu unseren Kursen hilft Ihnen unser Team gerne weiter.
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