Die Überprüfung Ihrer Dokumentationen und Unterlagen zu Ihren Untersuchungsgeräten erfolgt in bestimmten Fristen und in dem Umfang, wie die Richtlinie “Ärztliche und zahnärztliche Stellen“ und die Verfahrensanweisung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vorgeben.
Bei konventionellen und digtalen Röntgenaufnahmegeräten fordern wir beispielweise die Aufnahmen der Gerätekonstanzprüfungen aus den zurückliegenden 12 Monaten und die Formblätter zur Konstanzprüfung aus den letzten 24 Monaten an.
Die schriftlichen oder elektronischen Dokumentationsunterlagen der viertel-bzw. halbjährlichen Konstanzprüfungen der Bildwiedergabegeräte werden aus den letzten 12 Monaten angefordert.
Weiterhin werden Patientenaufnahmen aus dem Röntgentagebuch zur Überprüfung ausgewählt, einschließlich der Dokumentation von Strahlenexpositionswerten, Rechtfertigender Indikation und Arbeitsanweisungen.
Nach Festlegung durch das Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat werden durch die Ärztliche Stelle medizinische Röntgenanwendungen an folgenden Gerätetypen geprüft:
Computertomograph (CT)
Mammographiegerät einschließlich Biopsiegeräten
Röntgenaufnahmegerät einschließlich fahrbaren Geräten
Durchleuchtungs- und Aufnahmegerät einschließlich mobile C-Bögen
Knochendichtemessgerät
Digitale Volumentomographie – Geräte (DVT)
Ein Artikel aus der "Der Radiologe"
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Die Ergebnisse des Beirates der Ärztlichen Stelle Hessen
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Erfahrungsbericht der Ärztlichen Stelle Hessen 2023
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Das IT-gestützte Verfahren zur Erfassung von Untersuchungsparametern
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