Radiologie

Gebühren, rechtliche Voraussetzungen und Datenschutz

Schwarz auf weiß: alles geregelt

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen und die wesentlichen Tätigkeiten einer Ärztlichen Stelle sind in der StrlSchV festgelegt. Auf Basis eines Vertrages und einer Verfahrensanweisung mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat wird für diese Tätigkeit eine Gebühr erhoben, deren zugrundeliegende Gebührenordnung vom Landtag verabschiedet wird.

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und TÜV SÜD als Träger der Ärztlichen Stelle haben klare rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb geschaffen. Diese wurden im Juni 2007 auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, ebenso wie zuvor die Vorgaben zur Ärztlichen Schweigepflicht und Datenschutz von Seiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen und Downloads

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Rechtfertigende Indikationen

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