Wählen Sie ein anderes Land, um sich über die Services vor Ort zu informieren
//Land auswählenStilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen und Komponenten unter Berücksichtigung schädlicher Auswirkungen ionisierender Strahlen für Mensch und Umwelt
Entsprechend dem Atomgesetz bedürfen die Stillegung und der Abbau kerntechnischer Anlagen einer Genehmigung. Das gesamte Abbaukonzept wird bewertet, die angewandten Verfahren - soweit erforderlich - qualifiziert. Die einzelnen Schritte des Abbaus werden begutachtet und - wie beim Betrieb kerntechnischer Anlagen - im Rahmen der Aufsicht begleitend überwacht.
Die gutachterliche Betreuung kerntechnischer Anlagen durch TÜV SÜD beinhaltet alle Aspekte der Stilllegung und des Rückbaus alter Anlagen und Komponenten verschiedenartigster Kernkraftwerkstypen.
Da wir uns seit vielen Jahren sowohl national als auch international auf diesem Tätigkeitsfeld bewegen, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen.