Kraftwerk

Rückbau und Stilllegung von Kernkraftwerken

Abschaltung eines Kernkraftwerkes - und dann?

Bei Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen und Komponenten sind schädliche Auswirkungen ionisierender Strahlen für Mensch und Umwelt zu berücksichtigen.

Entsprechend dem Atomgesetz bedürfen die Stilllegung und der Abbau kerntechnischer Anlagen einer Genehmigung. Das gesamte Abbaukonzept wird bewertet, die angewandten Verfahren - soweit erforderlich - qualifiziert. Die einzelnen Schritte des Abbaus werden begutachtet und - wie beim Betrieb kerntechnischer Anlagen - im Rahmen der Aufsicht begleitend überwacht.

Die gutachterliche Betreuung kerntechnischer Anlagen durch TÜV SÜD beinhaltet alle Aspekte der Stilllegung und des Rückbaus alter Anlagen und Komponenten verschiedenartigster Kernkraftwerkstypen.

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Da wir uns seit vielen Jahren sowohl national als auch international auf diesem Tätigkeitsfeld bewegen, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen.

  • Sanierung radioaktiv kontaminierter Flächen
  • In-situ Gammaspektrometrie bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen
  • Aktivitätsmessungen im akkreditierten Strahlenmesslabor

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