TÜV SÜD bietet Zertifizierungen nach ISCC EU, REDcert EU und SURE im Biokraft- und Biobrennstoffbereich an.
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Wir bieten Ihnen Zertifizierungen mit ISCC EU, REDcert EU und SURE in Biokraft- und Biobrennstoffbereich an. Unsere Mitarbeiter/innen
Grundlage für die Regelungen sind durch die EU initiiert und in diversen Rahmenrichtlinien abgebildet. Zentrale Richtlinie ist hierbei die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 (RED II). Diese legt Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse als Rohstoff für die Erzeugung von Biokraftstoffen und Biobrennstoffen sowie für Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, wie z.B. Wasserstoff, fest.
Nur wenn diese Kriterien wie z.B. Rückverfolgbarkeit und THG Einsparungen erfüllt sind, dürfen auf nationaler Ebene diese finanziell gefördert werden und zugleich auf die nationalen Klimaziele angerechnet werden bzw. einen Beitrag zum Unionsziel für die THG Einsparung leisten.
Zur Abbildung der Nachhaltigkeitskriterien werden freiwillige internationale Zertifizierungssysteme eingesetzt wie REDcert EU, ISCC EU und SURE, deren Einhaltung bei den Unternehmen mit Hilfe anerkannter Zertifizierstellen, wie TÜV SÜD überprüft wird.
Im Rahmen der Zertifizierung werden die Systemanforderungen an den Herstellungsprozess und an das Produkt geprüft und ob die erforderlichen Nachweissysteme etabliert und vollständig umgesetzt sind, z.B. Massenbilanzierungen.
Durch eine erfolgreiche Zertifizierung erhalten die Unternehmen mit dem ausgestellten Zertifikat eine unabhängige Bestätigung über die Einhaltung der Systemanforderungen und Marktzugang für die finanzielle Förderung von Biokraftstoffen, biomassebasierter Energie oder Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs.