Betreiber von Verbrennungsmotoranlagen mit Biogas als Brennstoff unterliegen seit Januar 2009 dem novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und können davon finanziell profitieren. Im Beschluss der 140. Sitzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) am 22./23. September 2020 wurde festgelegt, dass zur Gewährung der im EEG 2009 (§ 27 Abs. 5 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4a) verankerten Zusatzvergütung ("Formaldehydbonus") bestehende Verbrennungsmotoranlagen, die Biogas als Brennstoff einsetzen, einen maximalen Emissionswert (bez. auf 5 Vol.-% O2) von 20 mg/m³ einhalten müssen.
Wir sind eine nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegebene Messstelle und akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Unser Prüfbericht dient Ihnen als Nachweis und Bescheinigung nach EEG. Lassen Sie die Zusatzvergütung nicht ungenutzt verfallen. Eine Anlagenleistung von bis zu 500 kWh (el.) wird mit 1 Cent pro eingespeister kWh gefördert, wenn der Formaldehyd-Grenzwert eingehalten wird (bezogen auf das Jahr 2009; danach Degression um 0,01 Cent pro Jahr ab der erstmaligen Messung nach EEG).
Sichern auch Sie sich den Luftreinhaltebonus. Gerne überprüfen wir für Sie jährlich, im Rahmen einer Emissionsmessung, die Einhaltung des Formaldehyd-Grenzwertes von 20 mg/m³ (*) an ihrer Anlage.
Warum TÜV SÜD bei Formaldehydmessungen?
(*) bezogen auf 5 Vol.-% Sauerstoff und bei Einhaltung der Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Stickstoffoxide.