Unternehmen sind im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dafür verantwortlich, Infektionsrisiken zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden.
Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sichern Sie Betriebsabläufe und vermeiden Sie hohe Folgekosten! Bevor geeignete Schutzmaßnahmen und ein individueller Hygieneplan erstellt werden können, ist zunächst die konkrete Gefährdungslage im eigenen Betrieb zu ermitteln.
Ob Gemeinschaftsräume, der Umgang mit Lebensmitteln, der Einsatz von medizinischen Geräten oder der regelmäßige Kundenkontakt – so unterschiedlich jedes Unternehmen ist, so verschieden sind auch die hygienischen Anforderungen und damit verbundene Infektionsrisiken.
Die Experten von TÜV SÜD ermitteln während einer Begehung Ihrer Räume und Arbeitsumgebungen im Abgleich mit betrieblichen Prozessen die vorhandenen Infektionsrisiken in Ihrem Betrieb.
Dabei nehmen sie organisatorische Aspekte wie Prozesse und Abläufe genau unter die Lupe. Ein Vergleich der vorgefundenen Situation mit dem Soll-Zustand anhand geltender Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes legt Defizite und infektionsgefährdete Bereiche und Prozesse offen.
Basierend auf dieser Risikobewertung werden schließlich konkrete Schutzziele für Ihr Unternehmen festgelegt.
Die Risikobewertung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes beinhaltet die nachfolgenden Schritte:
Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sichern Sie Betriebsabläufe und vermeiden Sie hohe Folgekosten!
Bevor geeignete Schutzmaßnahmen und ein individueller Hygieneplan erstellt werden können, ist zunächst die konkrete Gefährdungslage im eigenen Betrieb zu ermitteln.
Die Risikobewertung nach dem Infektionsschutzgesetz ist ein kontinuierlicher Prozess und wird häufig in Zusammenarbeit zwischen staatlichen Gesundheitsbehörden, Experten für Infektionskrankheiten und anderen relevanten Partnern durchgeführt. Sie dient dazu, angemessene Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu entwickeln und umzusetzen.
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