Für eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf nach Arbeitsunfähigkeit
Für eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf nach Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Mitarbeiter ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter am Stück oder wiederholt krank war. Die Verpflichtung zum BEM gilt für Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe unabhängig von der Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit.
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements – auch Disability Management genannt – ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und so einem erneuten Arbeitsausfall vorzubeugen. Zudem soll die Hürde des Wiedereinstiegs in den beruflichen Alltag für alle Beteiligten erleichtert werden.
Mit TÜV SÜD und unseren Experten haben Sie und Ihre Mitarbeiter einen neutralen Begleiter an Ihrer Seite. Unsere Spezialisten informieren und begleiten auf Wunsch den gesamten Prozess eines betrieblichen Eingliederungsmanagements: von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Bewertung der Maßnahmen.
Darüber hinaus erfordert das Eingliederungsmanagement das Zusammenwirken aller Beteiligten: Unternehmen, Sozialversicherungs- und Rehabilitationsträger sowie Integrationsämter. Doch die Fülle von Rechtsvorschriften sowie der "Zuständigkeitsdschungel" stellen für viele Unternehmen organisatorisch wie fachlich eine besondere Herausforderung dar. Auch hier können wir Ihnen helfen.
Eine genaue Analyse und möglicherweise eine Anpassung des Arbeitsplatzes sind notwendig
Um den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten, muss der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen ergreifen und die Ursachen für den Arbeitsausfall aus dem Weg räumen. Dazu ist es wichtig, sich den Arbeitsplatz genau anzuschauen und diesen gegebenenfalls auch entsprechend umzugestalten. Zudem sollte sich der Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmer überlegen, welche Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen können. Bereits kleine Veränderungen können eine immense Wirkung haben.
Mehr Arbeitszufriedenheit und Motivation bei den Mitarbeitern
Die Verbesserung des Betriebsklimas
Kostenersparnis bei Lohnfortzahlung und Vertretungskräften
Zusätzliche Personalkosten vermeiden