Nahaufnahme von Impfpass, Reisepass und winwe Karte von Vietnam

Reisemedizinische Beratung für Arbeitsaufenthalte im Ausland

Reisen ins außereuropäische Ausland bringen oft ein gewisses Risiko für die Gesundheit der Reisenden mit sich. Neben mangelhafter medizinischer Versorgung und schlechten hygienischen Verhältnissen zählt auch schlechte Infrastruktur dazu (z. B. der Zustand von Straßen). Hitze, Kälte, starke UV-Strahlung oder eine hohe Luftfeuchtigkeit können den Reisenden gesundheitlich zusätzlich belasten. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen sind hier gefährdet.

Eine gute Vorbereitung ist deshalb wichtig. Das gilt für private, aber auch für berufliche Reisen. Bevor es losgeht, sollten sich Reisende daher über Impfvorschriften, Gesundheitsrisiken, hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung genau informieren.

Mit unserer reisemedizinischen Beratung und Vorsorgeuntersuchung starten Sie und Ihre Mitarbeiter Ihre Auslandsreise gut vorbereitet. Dank langjähriger reisemedizinischer Erfahrung können unsere Arbeitsmediziner auch auf individuelle Bedürfnisse eingehen, z. B. aufgrund von Vorerkrankungen.

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Hinweis zur frühzeitigen Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die reisemedizinische Beratung – am besten sechs bis zwölf Wochen vor Reisebeginn. So können eventuell notwendige Impfungen noch vorgenommen werden. Nennen Sie bei der Terminvereinbarung auch bitte Ihr genaues Reiseziel, die Reisedauer und den Reisebeginn. Bitte bringen Sie auf jeden Fall Ihren Impfpass, benötigte Medikamente und falls vorhanden, Facharztbefunde zur Untersuchung mit.

Welche Inhalte hat eine reisemedizinische Beratung durch TÜV SÜD?

Der Inhalt der notwendigen Pflichtvorsorge variiert je nach Reiseland und geplanter Tätigkeit:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • EKG
  • Laboruntersuchungen
  • Beratung bezüglich Impfungen/Impfrisiken, Malariaprophylaxe, Hygiene vor Ort, Reiseapotheke, ggf. Thromboseprophylaxe bei langen Flügen etc.
  • Ggf. weitere erforderliche Untersuchungen, wie Sehtest, Hörtest, Lungenfunktionsprüfung etc.
  • Durchführung von Impfungen

Die Vorsorge und die Beratung hängen u. a. ab von:

  • Art der Unterbringung während des Auslandsaufenthaltes (Stadt, Land, Hotel, einfache Unterkünfte, etc.)
  • Reisedauer
  • Reisezeit (Jahreszeit)
  • Einsatzort (auch wenn er häufiger gewechselt werden sollte)
  • Klimatische Bedingungen/Belastungen vor Ort
  • Gesundheitliche Verfassung der reisenden Person
  • Ggf. der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten tätigkeits- und ortsbezogenen Gefährdungsbeurteilung
  • Warum ist eine individuelle reisemedizinische Beratung notwendig?

    Mitarbeiter müssen vor Antritt einer Tätigkeit in Ländern der Tropen, Subtropen und bei Auslandsreisen mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine Pflichtvorsorge gemäß G35 vornehmen. Bei berufsbedingten Auslandsaufenthalten ist der Arbeitgeber laut der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nach § 4 Abs.1 und Teil 4 des Anhanges dazu verpflichtet, diese Vorsorge zu veranlassen. Eine Beratung und Vorsorgeuntersuchung sollte immer von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden.

    Dauert der geplante Auslandsaufenthalt länger als drei Monate pro Jahr oder ist von einer beträchtlichen Gefährdung vor Ort auszugehen, ist diese Vorsorgeuntersuchung (nach G35) immer Pflicht. Dabei muss die Pflichtvorsorge auch vor der ersten Ausreise stattfinden. Bei Auslandsaufenthalten unter einem Jahr und dem Tätigkeitsende muss eine Nachuntersuchung innerhalb von acht Wochen nach Rückkehr stattfinden. Auch bei kürzeren Arbeitseinsätzen im Ausland kann ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Daher ist es immer sinnvoll sich über Impfungen, Hygiene, Reiseapotheke oder gegebenenfalls Malariaprophylaxe beraten zu lassen.

    Ziel ist, Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes entstanden sein könnten, frühzeitig zu erkennen. In den Tropen erworbene Erkrankungen können nach gesetzlich festgelegten Kriterien auch Berufskrankheiten sein.

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