Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage unternehmerischen Erfolgs. Daher sind Unternehmen und Unternehmer nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 3/DGUV V2) dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiter regelmäßig Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Diese Aufgabe übernimmt ein erfahrener Betriebsarzt. Allerdings ist es sich für viele Unternehmen nicht wirtschaftlich, einen eigenen Betriebsarzt dauerhaft zu beschäftigen. TÜV SÜD bietet Ihnen hier eine ideale Lösung. Gerne kümmern sich unsere Ärzte um alle Belange Ihrer betrieblichen Gesundheitsvorsorge gemäß ASiG.
Angebot anfordern Schreiben Sie uns
Unser geschultes Fachpersonal bietet Ihnen eine qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung. Dabei schneiden wir die Betreuung individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu. Die Leistungen unserer betriebsärztlichen Betreuung im Überblick:
Sie profitieren von:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hat mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV V2) die Rechtsgrundlage für die Regelbetreuung von Unternehmen geschaffen. Sie wurde letztmalig zum 1. Januar 2011 geändert.
Hier die wichtigsten Fakten zur DGUV V2:
Jährliche Grundbetreuung | Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III |
Einsatzzeit (Stunde/Jahr je Beschäftigte) | 2,5 | 1,5 | 0,5 |
Mit der DGUV Vorschrift 2 ist die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert worden. Damit werden mögliche Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz besser genutzt.
Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen zur Arbeitsmedizin und/oder Arbeitssicherheit und erstellen Ihnen ein Konzept, das zu Ihrer Organisation passt.
Angebot anfordern Kontakt aufnehmen