Visualisierung Gesundheitsdienst im Unternehmen

Betriebsärztlicher Dienst

AngebotArbeitsmedizinischer Dienst, der schützt, entlastet und gesetzliche Vorgaben erfüllt

Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben mit dem professionellen betriebsärztlichen Dienst von TÜV SÜD. Erfahren Sie hier, welche Leistungen wir Ihnen bieten – von Vorsorgeuntersuchungen über Gefährdungsbeurteilungen bis zu Gesundheitsaktionen. TÜV SÜD unterstützt Unternehmen jeder Größe mit individueller, gesetzeskonformer und praxisnaher arbeitsmedizinischer Betreuung. Jetzt informieren und unverbindliches Angebot anfordern!

 

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Arbeitsmedizinische Betreuung mit Mehrwert: Ihre Vorteile bei TÜV SÜD

 

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✓ Individuelle Betreuung für jede Unternehmensgröße
✓ Rechtssichere Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen
✓ Langjährige Erfahrung in zahlreichen Branchen
✓ Feste Ansprechpartner & persönliche Beratung
✓ Wirtschaftliche, flexible Betreuungslösungen

 

Betriebsärztlicher Dienst von TÜV SÜD – Unser Leistungsportfolio rund um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die betriebsärztliche Betreuung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen. TÜV SÜD bietet Ihnen eine individuelle, gesetzeskonforme und praxisnahe arbeitsmedizinische Betreuung – abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Betriebs. Mit unserem erfahrenen Fachpersonal sorgen wir für eine gesunde, leistungsfähige Belegschaft und sichere Arbeitsbedingungen.

 

 

  • Was ist der rechtliche Hintergrund für die Stellung eines Betriebsarztes?

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hat mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV V2) die Rechtsgrundlage für die Regelbetreuung von Unternehmen geschaffen. Sie wurde letztmalig zum 1. Januar 2011 geändert.

    Hier die wichtigsten Fakten zur DGUV V2:

    • Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    • Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung (errechnet aus Anzahl der Mitarbeiter und dem Wirtschaftszweig) sowie einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert.
    • Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt.
     Jährliche Grundbetreuung  Gruppe I  Gruppe II  Gruppe III
     Einsatzzeit (Stunde/Jahr je Beschäftigte)  2,5  1,5  0,5
    • Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (mindestens 20%) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (maximal 80%) aufgeteilt werden.
    • Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebsspezifische Betreuung müssen dem Unfallversicherungsträger spätestens seit 2012 nachgewiesen werden.

    Mit der DGUV Vorschrift 2 ist die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert worden. Damit werden mögliche Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz besser genutzt.

    Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen zur Arbeitsmedizin und/oder Arbeitssicherheit und erstellen Ihnen ein Konzept, das zu Ihrer Organisation passt.
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