Lächelnde Ärztin

Stellung eines Betriebsarztes (Arbeitsmedizin)

Fördern Sie die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter

Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage unternehmerischen Erfolgs. Daher sind Unternehmen und Unternehmer nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 3/DGUV V2) dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiter regelmäßig Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Diese Aufgabe übernimmt ein erfahrener Betriebsarzt. Allerdings ist es sich für viele Unternehmen nicht wirtschaftlich, einen eigenen Betriebsarzt dauerhaft zu beschäftigen. TÜV SÜD bietet Ihnen hier eine ideale Lösung. Gerne kümmern sich unsere Ärzte um alle Belange Ihrer betrieblichen Gesundheitsvorsorge gemäß ASiG.

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Wie sieht die betriebsärztliche Betreuung von TÜV SÜD aus?

Unser geschultes Fachpersonal bietet Ihnen eine qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung. Dabei schneiden wir die Betreuung individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu. Die Leistungen unserer betriebsärztlichen Betreuung im Überblick:

  • Stellung eines Betriebsarztes nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) / DGUV Vorschrift 2, auf Wunsch auch von Assistenzpersonal
  • Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Verantwortlichen der Arbeitgeber; Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Durchführung von Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen sowie weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Durchführung von Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), wie Gesundheitstage, Impfaktionen, Präventionsprogramme
  • Beratung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Beratung zum Arbeitsplatzwechsel sowie zur schrittweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) von Beschäftigten in den Arbeitsprozess
  • Unterstützung bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz 
  • Beratung bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung
  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung bei Unterweisung zum betrieblichen Gesundheitsschutz
  • Mitwirkung bei der (psychischen) Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung bei verschiedenen Fragen, etwa zur Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene und Umweltmedizin
  • Beratung zum Umgang mit Gefahrenstoffen und biologischen Arbeitsstoffen sowie Beratung zum demographischen Wandel
  • Durchführung von reisemedizinischen Untersuchungen und Beratungen
  • Unterstützung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe


Warum die betriebsärztliche Betreuung von TÜV SÜD

Sie profitieren von:

  • individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungskonzepte.
  • optimierten Kosten mit genau abgestimmten Betreuungsangeboten.
  • direkten zentralen Ansprechpartnern.
  • hoher fachlicher Expertise.
  • einem externen Partner, mit dem Sie gemeinsam weitere Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes leisten können.
  • langjährige Erfahrung in diversen Branchen sowie bei kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen.
  • Was ist der rechtliche Hintergrund für die Stellung eines Betriebsarztes?

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hat mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV V2) die Rechtsgrundlage für die Regelbetreuung von Unternehmen geschaffen. Sie wurde letztmalig zum 1. Januar 2011 geändert.

    Hier die wichtigsten Fakten zur DGUV V2:

    • Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    • Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung (errechnet aus Anzahl der Mitarbeiter und dem Wirtschaftszweig) sowie einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert.
    • Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt.
     Jährliche Grundbetreuung  Gruppe I  Gruppe II  Gruppe III
     Einsatzzeit (Stunde/Jahr je Beschäftigte)  2,5  1,5  0,5
    • Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (mindestens 20%) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (maximal 80%) aufgeteilt werden.
    • Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebsspezifische Betreuung müssen dem Unfallversicherungsträger spätestens seit 2012 nachgewiesen werden.

    Mit der DGUV Vorschrift 2 ist die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert worden. Damit werden mögliche Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz besser genutzt.

    Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen zur Arbeitsmedizin und/oder Arbeitssicherheit und erstellen Ihnen ein Konzept, das zu Ihrer Organisation passt.
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