Verbrauchertipp
Verbrauchertipp
Wenn das Datum auf Lebensmittelverpackungen abgelaufen ist, landen viele Produkte direkt im Mülleimer. Fakt ist aber: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum.
In Deutschland landen laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft pro Kopf und Jahr 55 Kilogramm Lebensmittel im Abfall. Sechs Prozent davon werden weggeworfen, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist, die Hälfte davon sogar ungeöffnet. Das liegt oft daran, dass Datumsangaben auf den Lebensmitteln falsch verstanden werden. Aber was bedeuten sie wirklich, und wie erkennt man, ob Lebensmittel doch noch genießbar sind?
Ein MHD ist auf verpackten verderblichen Lebensmitteln seit 1981 gesetzlich vorgeschrieben: Damit gibt der Hersteller an, wie lange das Lebensmittel bei ordnungsgemäßen Verpackungs-, Transport- und Lagerbedingungen seine wesentlichen Eigenschaften in Geschmack, Konsistenz und Frische mindestens behält. Es gibt aber auch Ausnahmen, für die rechtlich kein MHD vorgeschrieben ist. Das sind zum Beispiel: Frischobst und -gemüse, Zucker in fester Form, Speisesalz ohne Jod, Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent oder Speiseeis in Portionspackungen. Die Gründe dafür: Die Lebensmittel sind entweder ungeöffnet wegen ihrer Eigenschaften oder Zusammensetzung praktisch dauerhaft genießbar oder sie schimmeln oder faulen deutlich erkennbar innerhalb kurzer Zeit.
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, muss der Verbraucher selbst beurteilen, ob ein Produkt noch genießbar ist: durch einen Frische-Check mit Augen und Nase. Wenn kein Verderb erkennbar ist, wie zum Beispiel Schimmel oder abweichender, unnormaler Geruch, und das Lebensmittel appetitlich aussieht und schmeckt, ist es unbedenklich. Das heißt, selbst wenn das MHD abgelaufen ist, nicht gleich wegschmeißen, sondern erst einmal mit gesundem Menschenverstand prüfen. Trockene, länger haltbare Lebensmittel wie zum Beispiel Nudeln oder Süßwaren sind auch nach Ablauf des MHD meist geschmacklich noch in Ordnung. Wichtig ist dabei allerdings immer, dass Verbraucher auf die korrekten Lagerbedingungen achten – Kühlprodukte fortlaufend im Kühlschrank und haltbare Produkte trocken und dunkel aufbewahren.
Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine Gefahr für die Gesundheit sein können, ist die Angabe eines Verbrauchsdatums Pflicht. Bei diesen Lebensmitteln kann der Verbraucher meist nicht selbst beurteilen, ob Krankheitserreger vorhanden sind. Darunter fallen beispielsweise abgepackte Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügel, geräucherter Fisch oder bereits geschnittene Salate. Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, dürfen diese Lebensmittel nicht mehr verkauft und verzehrt werden.
Nach den EU-weit geltenden Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel müssen bis zu drei Monate haltbare Lebensmittel bei der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums Tag, Monat und Jahr enthalten, also 24.12.2019. Die Angabe von Monat und Jahr ist ausreichend auf Lebensmitteln, die drei bis 18 Monate haltbar sind, wie 12/2019. Sind Produkte länger als 18 Monate haltbar, reicht es, wenn auf der Verpackung das Jahr abgedruckt ist, beispielsweise Ende 2019. Es gibt auch Hersteller, die zusätzlich angeben, wie lange das Lebensmittel nach dem Öffnen noch haltbar ist bzw. in welchem Zeitraum es nach der Öffnung zu verbrauchen ist, z. B.: „Nach dem Öffnen innerhalb von drei Tagen verzehren“.
Dass zu viele noch genießbare Lebensmittel im Müll landen, ist auch Thema auf EU-Ebene. Eine Umfrage der Europäischen Union ergab, dass falsche Interpretationen von MHD und Verbrauchsdatum für zehn Prozent der weggeworfenen Lebensmittel in Europa ausschlaggebend sind. Aus diesem Grund arbeitet die EU-Kommission daran, die Datumsangaben auf Lebensmitteln zu verbessern. Ziel ist es, die Formate, die Präsentation und die Formulierung beider Datumsangaben auf den Lebensmitteln einfacher bzw. die Bedeutung leichter verständlich zu machen, damit Verbraucher diese besser unterscheiden können.
TÜV SÜD Ansprechpartner: Dr. Andreas Daxenberger, Auditor und Geschäftsentwicklung Food/Feed, TÜV SÜD Management Service GmbH
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