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Die Leitlinien der Bundesärztekammer in der Röntgendiagnostik und in der Computertomographie wurden im Dezember 2022 veröffentlicht und wurden unter Beachtung der Empfehlung der Strahlenschutzkommission am 30.05.23 mit einer in Teil A aktualisierten Version zu Strahlenschutzmitteln erneut im Deutschen Ärzteblatt und auf der Homepage der Bundesärztekammer veröffentlicht.
Derzeit werden in Zusammenarbeit mit der APT (DRG), der Ärztlichen Stelle Hessen und der DGMTR übersichtliche Kurzfassungen mit technischen Parametern, KM Gabe in der CT und weiteren relevanten Infos erstellt, die in den nächsten Wochen veröffentlicht werden.
Seit der Leitlinien im Jahr 2007 haben sich viele neue medizinische Anwendungen und technische Fortschritte ergeben sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Strahlenschutz, so dass eine Aktualisierung geboten war. Der Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik wurden neue Kapitel zur Digitalen Volumentomographie (DVT/CBCT), Mamma-Tomosynthese und Kontrastmittelmammographie hinzugefügt. Die Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Computertomographie wurde um neue Kapitel zur CT-Bildsteuerung bei Interventionen, der Hirn-Perfusions- und Schockraum-CT sowie PET-CT/SPECT-CT und Untersuchungen des Bewegungsapparates ergänzt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen zu lokalen DRW finden Sie hier
Der Referentenentwurf zur 4. Überarbeitung der StrlSchV liegt vor. Mit dem vorliegenden Entwurf werden vollzugsbedingte Änderungen, Korrekturen und erforderliche Anpassungen vorgenommen, der Referentenentwurf beinhaltet Begründungen zu den Änderungen.
Beispiele zu Änderungen:
• Aufzeichnungen über durchgeführte Konstanzprüfungen nach § 116 StrlSchV müssen künftig nur fünf statt wie bisher zehn Jahre aufbewahrt werden
• § 114 StrlSchV fordert eine Funktion, die die Parameter zur Ermittlung der Exposition einer Person elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht (z.B. Dosisberichte). Mit der Änderung von § 195 StrlSchV (Übergangsfristen und Ausnahmen) werden vor allem ältere (mobile) C-Bögen von einer Pflicht zur Nachrüstung ausgenommen, wenn sie nur für Untersuchungen eingesetzt werden, die keine erhebliche Exposition (z. B. unter 1000 cGycm², orientiert an SV-RL) verursachen.
• § 145: MTR muss zur Untersuchungsdurchführung vor Ort sein (siehe unten Tele-MTR)
• § 145: redaktionelle Änderung nach Inkrafttreten des MT-Berufe-Gesetz vom 24. Februar 2021
(BGBl. I S. 274) – MTBG
Den Referentenentwurf finden Sie hier
Der alleinige Einsatz einer Tele-MTR ist nicht zulässig.
Diese „Ferndiagnostik“ läuft den Zielen des Strahlenschutzes zuwider, da die „Tele-MTRA“ keine Möglichkeit mehr hat, bei außergewöhnlichen Ereignissen (z, B. unruhige Patienten, Kontrastmittelallergie, plötzlich einsetzende starke Schmerzen) direkt beim Patienten eingreifen zu können.
Weitere Informationen finden Sie hier
Es werden die Berechnungsvorschrift und Dosis-leistungskoeffizienten für die Abschätzung der Organdosis und der Ganzkörperdosis für das ungeborene Kind bei äußerer Exposition der schwangeren Person während der Schwangerschaft angegeben. Als Grundlage dienten die Berechnungsmethoden der ICRP-Publikation 144 [1], die Dosisleistungskoeffizienten für Erwachsene und Kinder bei äußerer Exposition angibt, ohne dabei die schwangere Person und ungeborene Kinder zu berücksichtigen. In Anlehnung an ICRP-Publikation 144 wurden am Helmholtz-Zentrum München Dosisleistungskoeffizienten für den Fall einer äußeren Exposition aus einem aktivitätshaltigen Luft-Halbraum (Submersion) (Anhang 1) und aus einem aktivitätshaltigen Boden (Bodenstrahlung) (Anhang 2) ermittelt.
Den Bundesanzeiger finden Sie hier
Im Folgenden sind Dosiskoeffizienten für die Abschätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis der Gebärmutterdosis bei innerer beruflicher Exposition aufgelistet. Sie wurden im Bundesamt für Strahlenschutz auf der Basis der aktuellsten biokinetischen und dosimetrischen Modelle der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP berechnet und gegenüber den von der ICRP berechneten Werten [1-5] validiert.
Diese Dosiskoeffizienten wurden für Inhalation, Ingestion und Injektion (= Wundaufnahme) für insgesamt 186 Radionuklide berechnet. Im Fall der Inhalation von Aerosolen werden Dosiskoeffizienten für 4 typische Werte des Aerodynamischen Durchmessers (AMAD) angegeben:0,3 μm, 1 μm, 5 μm und 10 μm. In den Tabellen werden die entsprechenden chemischen Verbindungen und fA-Werte (Absorption aus dem Verdauungstrakt), wie von der ICRP definiert, aufgeführt.
Dosiskoeffizienten für weitere Radionuklide und weitere AMAD-Werte sowie für weitere Zielorgane können in digitaler Form der von der ICRP zur Verfügung gestellten Anwendung (OIR Data Viewer) entnommen werden.
Den Bundesanzeiger finden Sie hier
Aufgrund der zahlreichen Neu- und Weiterentwicklungen hinsichtlich Methodik und Gerätetechnologie seit Erscheinen der Empfehlung „Bildgebende Diagnostik beim Kind – Strahlenschutz, Rechtfertigung und Effektivität“ der Strahlenschutzkommission (SSK) im Jahr 2006 war eine Anpassung der damals gegebenen Empfehlungen entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand erforderlich. Zusätzlich sollte die Empfehlung auf das Anwendungsgebiet Nuklearmedizin erweitert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
Die Fortbildungsveranstaltung wird wieder viele aktuelle Themen rund um den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung präsentieren, z.B.
• Leitlinien der Bundesärztekammer
• DRW (Radiologie 2022 und Nuklearmedizin 2021)
• Dosisauswertungen und Vorkommnisse
• Aktuelles aus StrlSchV, Richtlinien und Normen
Weitere Informationen finden Sie im nächsten Newsletter
Durch die Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln besteht die Möglichkeit, die Strahlenexposition der Patienten zu reduzieren. In der letzten Zeit wurde deren Verwendung kontrovers diskutiert. Die Strahlenschutzkommission hat eine Empfehlung zur Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln erstellt, indem die neueren Erkenntnisse zur Dosiseinsparung, aber auch die Risiken einer fehlerhaften Anwendung berücksichtigt werden. In diesem Beitrag wird für die häufiger verwendeten Untersuchungsarten aufgeführt, ob und welche Strahlenschutzmittel angewendet werden sollen. Dazu findet sich eine Begründung zur Anwendung bzw. zur Nichtanwendung der Patienten-Strahlenschutzmittel. Probleme und Fehlermöglichkeiten werden ebenso erläutert wie der Umgang mit besonderen Situationen wie bei Schwangeren und Kindern.
Weitere Informationen finden Sie hier