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Zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 111 Absatz 1 StrlSchV hat das BfS das webbasierte IT-System BeVoMed (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet.
Im zweiten Jahr nach der Einführung der Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen lässt sich eine Zunahme der Meldungen um 40 % feststellen. Wie im Vorjahr betraf auch im Jahr 2020 der dominierende Anteil der Meldungen die Strahlentherapie. Allerdings zeigte sich eine Zunahme der berichteten Vorkommnisse bei der Röntgendiagnostik, gerade aus Krankenhäusern der Maximalversorgung. Die Gesamtzahl an Meldungen über bedeutsame Vorkommnisse erscheint angesichts der hohen Zahl von Anwendungen jedoch weiterhin gering. Allein bei der CT und Durchleuchtung im Krankenhaussektor wird die Anzahl an Vorkommnissen grob auf mehr als 1.000 pro Jahr abgeschätzt.
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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes. Die Ergebnisse dieser Vorhaben dienen als Entscheidungshilfen bei der Erarbeitung von Strahlenschutzvorschriften und bei der Erfüllung sonstiger Fachaufgaben im Bereich Strahlenschutz. Die Planung, fachliche und administrative Vorbereitung, Vergabe, Begleitung sowie fachliche Bewertung der Ergebnisse der Untersuchungsvorhaben ist grundsätzlich Aufgabe des Bundesamtes für Strahlenschutz. Der vorliegende Bericht informiert über Ergebnisse (in Form von Abschlussberichten) bzw. Zwischenergebnisse (in Form von Statusberichten) von Strahlenschutzvorhaben des BMU‐Ressortforschungsplans, die im Jahr 2020 erzielt wurden.
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Aufgrund der Covid19-Pandemie kann es aktuell zu der Situation kommen, dass nicht mehr genügend medizinisches Personal mit der jeweils geforderten Qualifikation zur Verfügung steht und somit dringend notwendige Untersuchungen nicht mehr möglich wären. Zur Vermeidung dieser Situation und zur Aufrechterhaltung einer möglichst lückenlosen Patientenversorgung insbesondere im Bereich der Notfallversorgung kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in bestimmten Fällen die Duldung von Abweichungen hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen in Betracht.
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Die Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) sind wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte Handlungsempfehlungen und stellen den Stand der Wissenschaft dar.
Wir möchten Sie auf einige aktuelle Leitlinien für Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen und aus dem Bereich der Onkologie hinweisen. Die Leitlinien beinhalten teilweise sehr gute Übersichten und ausführliche Informationen zum Einsatz von bildgebenden Verfahren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren (10/2021)
S3-Leitlinie Prostatakarzinom (10/2021)
S3-Leitlinie Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen (12/2021)
S1 Leitlinie Ganzkörpermagnetresonanztomografie im Kindes- und Jugendalter (01/2022)
Klassifikationen S1 Atemwegserkrankungen bei Kindern – Bildgebende Diagnostik(07/2020)
S1 Leitlinie – Trauma des muskuloskelettalen Systems im Kindes- und Jugendalter – Bildgebende Diagnostik (07/2019)
S2k-Leitlinie Harnwegsinfektionen im Kindesalter - Diagnostik, Therapie und Prophylaxe (08/2021)