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Wenn die Tage wieder kürzer werden, heißt es für Fahrrad- und Elektroradfahrer: Besonders vorsichtig sein! Dunkelheit durch frühere Dämmerung, aber auch ungünstige Witterungsverhältnisse wie Nebel, Regen oder Schneefall beeinträchtigen die Sicht auf den Straßen. Wer jetzt ohne entsprechende Beleuchtung unterwegs ist, kann von Autos und Lkws leicht übersehen werden. Deshalb ist es in den Herbst- und Wintermonaten besonders wichtig, für eine vorschriftsmäßige und einwandfrei funktionierende Fahrradbeleuchtung zu sorgen.
Als der badische Erfinder Carl Drais 1817 die Idee für das erste Fahrrad hatte, dachte er noch nicht an eine Beleuchtung. Das sollte sich jedoch Ende des 19. Jahrhunderts ändern, als das Radfahren so richtig in Mode kam: Um 1885 zierten Lampen mit Kerzen als Leuchtquelle oder eigens entwickelte Öllaternen die Zweiräder auf deutschen Straßen. Letztere hängte man meist an die Achse von Hochrädern, damit sie im Ernstfall nicht weit fallen würden und sich außerdem die Nase des Fahrers weit über der Rußfahne befand. Heute werden Fahrräder mit aktiven und passiven Leuchtelementen ausgestattet, wobei die aktiven Teile elektrisch betrieben werden.
Wer nachts ohne Licht erwischt wird, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Dennoch sind laut Studien der Deutschen Verkehrswacht 40 Prozent der Radfahrer ganz ohne oder mit nur unzureichender Beleuchtung unterwegs und setzen sich so vermeidbaren Sicherheitsrisiken aus.
In Deutschland ist das Thema Fahrradbeleuchtung in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt: Jedes Rad muss demnach mit Vorder- und Rücklicht sowie einer passiven Beleuchtung durch Reflektoren ausgestattet sein. Der Scheinwerfer vorne darf zusätzlich mit einer Fernlichtfunktion ausgestattet sein, die Schlussleuchte hinten mit einer Bremslichtfunktion.
Nur geprüfte Sicherheit darf ans Fahrrad. Deshalb benötigen in Deutschland alle Beleuchtungselemente die offizielle Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Sie ist erkennbar an einer Zulassungsnummer mit einer Wellenlinie und dem Großbuchstaben K gefolgt von einer Nummer. „Die Leuchten dürfen bei korrekter Einstellung den Gegenverkehr nicht zu stark blenden und müssen ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen. Zugelassene Leuchten haben eine Zulassungsnummer, die sogenannte K-Nummer, und in der Regel gelangen auch nur diese in den Handel“, erklärt Florian Hockel, TÜV SÜD-Experte für Lampen und Leuchten. „Vorsicht bei Blinklichtern: Sie dürfen nicht ans Fahrrad montiert werden. Erlaubt ist aber, als zusätzliche Beleuchtung ein Blinklicht am Rucksack oder an einer Tasche anzubringen.“
Der Dynamo: Strampeln für Strom
Die wohl klassischste und zudem nach wie vor umweltschonendste Variante der Stromerzeugung fürs Fahrrad ist und bleibt der Dynamo. Während man früher Seitenläufer- oder Felgendynamo verbaute, die bei Bedarf an den Reifen gedrückt wurden, kommen heute moderne Varianten in der Radnabe zum Einsatz. Sie sind wesentlich effizienter als ihre Vorgänger, laufen leise und leichtgängig und erweisen sich auch bei Nässe als rundum zuverlässig.
Der Dynamo ist fest im Rad installiert und wird mit Muskelkraft betrieben. Viele moderne Modelle haben zudem einen kleinen Speicher, sodass angeschlossene Lichter auch im Stehen weiterleuchten können – ein Plus an Sicherheit, wenn man zum Beispiel an einer Ampel anhalten muss. Manche Dynamos verfügen außerdem über eine Tagfahrlichtfunktion. „Hier leuchten kleine, wenige LEDs gerade so hell, dass man das Licht erkennt“, so Florian Hockel. Besonders für Kinder ist das ein zusätzlicher Schutz, um auch tagsüber besser gesehen zu werden.
Per Dynamo lassen sich LED- oder Halogenscheinwerfer antreiben. Wer sich nicht abstrampeln möchte, um selbst Strom für sein Fahrradlicht zu erzeugen, kann auf batteriebetriebene Alternativen zurückgreifen. Auch hier hat man die Wahl zwischen LED- und Halogenleuchten. Erstere überzeugen durch besonders helles Licht und eine beachtliche Lebensdauer von bis zu 50.000 Stunden, letztere sind preiswerter, weisen mit nur 4.000 Stunden aber auch eine deutlich geringere Lebensdauer auf. Ein weiterer Nachteil von Halogen: Die Lampen sind nicht stoßfest und weniger robust.
Neben dynamo- bzw. batteriebetriebenen Leuchten sind akkubetriebene Stecklichter verstärkt im Kommen. Sie sind abnehmbar und können immer wieder via USB-Stecker aufgeladen werden. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden, aber immer dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Ihr Nachteil: hohe Diebstahlgefahr, falls das Licht am abgestellten Rad bleibt.
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