TÜV SÜD/Nebel/Sicherheit
TÜV SÜD/Nebel/Sicherheit
8. September 2026
Nebelschlussleuchten gehören seit fast 30 Jahren zur Serienausstattung von Pkw. Dennoch zeigt sich im Straßenverkehr regelmäßig eine missbräuchliche Nutzung, die zu einer gefährlichen Blendung des nachfolgenden Verkehrs führt. Auch moderne Beleuchtungstechnik birgt Tücken: „Viele Autofahrer verlassen sich blind auf die automatische Lichtsteuerung – und riskieren damit schwere Unfälle“, warnt Ann-Christin Mainz von TÜV SÜD.
„Viele Autofahrer stellen den Lichtschalter auf ‚Auto‘ und kümmern sich danach nicht mehr um die Beleuchtung“, schildert Mainz ihre Beobachtungen. Das Problem: Die Sensorik der Elektronik unterscheidet meist nur zwischen hell und dunkel. Bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall schaltet sich das Abblendlicht daher oft nicht automatisch ein. Die Folge: Viele Fahrzeuge sind am Tag bei minimaler Sichtweite nur mit dem schwachen Tagfahrlicht unterwegs. Wer die Beleuchtung nicht den Sichtverhältnissen anpasst, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür klare Konsequenzen vor: zehn Euro werden fällig, wenn lediglich mit Standlicht gefahren wird – 60 Euro (sowie ein Punkt in Flensburg) drohen, wenn außerorts trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen ohne Abblendlicht gefahren wird.
Sobald die Sicht witterungsbedingt stark eingeschränkt ist, muss das Abblendlicht manuell eingeschaltet werden. Für die Nebelschlussleuchte gelten noch strengere Regeln. „Sie darf ausschließlich bei Nebel und nur dann aktiviert werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt“, so Mainz. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die in Deutschland in der Regel im Abstand von 50 Metern stehen. Auf Autobahnen beträgt der Abstand der mittleren Fahrbahnmarkierungen zudem 18 Meter, auf Landstraßen sind es 12 Meter.
„Gleichzeitig müssen Geschwindigkeit und Abstand angepasst werden. Es darf immer nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug innerhalb der einsehbaren Strecke sicher zum Stehen kommt“, erinnert die TÜV SÜD-Expertin. Liegt die Sichtweite unter 50 Metern, gilt mithin auf allen Straßen ein striktes Tempolimit von maximal 50 km/h. Wer also mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte schneller fährt, macht etwas falsch.
In der Praxis lässt sich oft beobachten, dass sich Autofahrer sozusagen dicht an die Rücklichter des Vordermanns hängen, während sie sich gleichzeitig vom Drängeln des nachfolgenden Verkehrs gestresst fühlen. Durch diesen Sog- und Druckeffekt bilden sich schnell Fahrzeugkolonnen, die viel zu schnell unterwegs sind. „Schon ein minimaler Bremsvorgang kann bei den geringen Abständen zu schweren Massenkarambolagen führen“, warnt die TÜV SÜD-Fachfrau. Hinzu kommt eine optische Täuschung: „Im Nebel wirken Objekte vor dem Fahrzeug optisch weiter entfernt, als sie tatsächlich sind. Das verleitet dazu, den Abstand zu verringern.“ Zudem geht durch die vorbeiziehenden Nebelschwaden das Gefühl für die eigene Geschwindigkeit verloren, sodass das eigene Tempo oft unterschätzt wird.
Pressekontakt: Vincenzo Lucà