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Auch Verbandmaterial altert

TÜV SÜD/Sicherheit/Verbandkasten

TÜV SÜD/Sicherheit/Verbandkasten

8. September 2026

Scheinwerfer, Auspuff, Bremsen, Lenkung, Reifen – alles ist in Ordnung. Der Sachverständige klebt nach der Hauptuntersuchung (HU) die Prüfplakette, vermerkt im Prüfprotokoll jedoch das Fehlen oder den Zustand des Verbandkastens als „geringen Mangel“. „Ein Manko, das möglichst rasch behoben werden sollte“, gibt Alexander Bausch von TÜV SÜD zu bedenken. Gemäß Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das Mitführen des Notfall-Sets Pflicht. Wer ohne Verbandkasten fährt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld. Zudem muss es der aktuellen DIN-Norm (DIN 13164) entsprechen, oder zumindest gleichwertig sein. „Autofahrer übersehen auch immer wieder, dass es für bestimmte Verbandmaterialien ein Verfallsdatum gibt“, warnt der TÜV SÜD-Fachmann.

Weil das Verbandmaterial im Auto großen Temperaturschwankungen unterworfen ist, verlieren Binden mit der Zeit ihre Elastizität. Pflaster verspröden. Einmalhandschuhe werden rissig. „Damit ist die sterile Erstversorgung eines Verletzten nicht mehr garantiert“, erläutert Bausch. „Noch schlimmer ist es natürlich, wenn der Verbandkasten komplett fehlt.“ Deshalb sollte regelmäßig ein prüfender Blick auf das oft vernachlässigte Autozubehör geworfen werden. Auf Nummer sicher gehen Autofahrer, wenn sie beim Kauf auf die aktuelle DIN-Norm 13164 achten (seit 2022 sind hier auch zwei medizinische Masken vorgeschrieben). Dem TÜV SÜD-Fachmann zufolge macht es wenig Sinn, neue Bestandteile einzeln nachzukaufen: „Erfahrungsgemäß ist ein neuer Verbandkasten günstiger als das Ergänzen von Einzelteilen.“

Grundsätzlich sollte die Autoapotheke schnell erreichbar verstaut sein, etwa im Stauraum unter den Sitzen oder in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraumes. „Es ist ratsam, wenn auch Mitreisende den Aufbewahrungsort kennen“, empfiehlt Bausch.

Ein Unfall erfordert schnelles Handeln. Laut Paragraf 323c des Strafgesetzbuches (StGB) ist jeder zur Ersten Hilfe verpflichtet – andernfalls droht eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung. „Weil bei den meisten Autofahrern der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, sollte man das eigene Wissen regelmäßig auffrischen“, plädiert der TÜV SÜD-Fachmann. Hilfsorganisationen bieten dafür kompakte Kurse an. Hier wird die stabile Seitenlage, das Stillen von Blutungen und die Herz-Lungen-Wiederbelebung trainiert.

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Pressekontakt: Vincenzo Lucà

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