TÜV SÜD/Reifenkauf/Kriterien
TÜV SÜD/Reifenkauf/Kriterien
8. Oktober 2026
Wer sein Auto mit neuen Reifen ausstatten will, steht oft vor einer unübersichtlichen Auswahl. Marken, Größen, Profile und Testergebnisse machen die Entscheidung kompliziert. Einen ersten Anhaltspunkt liefern die Fahrzeugpapiere, erklärt Alexander Bausch von TÜV SÜD . In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist jedoch meist nur eine zulässige Reifengröße für Vorder- und Hinterachse vermerkt; Angaben zu Felgen fehlen dort in der Regel.
Wer Alternativen sucht, sollte das COC-Papier prüfen, die EG-Übereinstimmungsbeschei-nigung des Fahrzeugs. Darin sind alle vom Hersteller freigegebenen Rad-Reifen-Kombinationen aufgeführt. Fehlt das Dokument, helfen auch Online-Konfiguratoren vieler Reifenhersteller. Über Schlüsselnummern oder Fahrzeugdaten lassen sich dort passende Bereifungsvarianten ermitteln.
Zusätzlich können weitere Kombinationen zulässig sein, wenn sie der EU-Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und fachgerecht montiert sind. Voraussetzung ist außerdem eine Typgenehmigung, erkennbar am E- oder ECE-Kennzeichen auf der Reifenflanke. Entscheidend sind zudem Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex. Jeder Reifen muss mindestens die Hälfte der höchsten Achslast tragen können, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Ziffern 7.1 bis 7.3 aufgeführt ist. Bei einer Achslast von 1.230 Kilogramm muss also jeder Reifen mindestens 615 Kilogramm tragen können. Ebenso muss der Geschwindigkeitsindex zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen.
Für Laien seien die Vorschriften schwer zu überblicken, so der TÜV SÜD-Fachmann. Autofahrer sollten sich daher vor dem Kauf über zulässige Alternativen informieren und prüfen, ob für die neuen Reifen Änderungen an den Fahrzeugpapieren nötig sind. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, solle sich an Werkstätten oder amtliche Prüforganisationen wie TÜV SÜD wenden.
Pressekontakt: Vincenzo Lucá