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In der Urlaubssaison haben Dachboxen Hochsaison

TÜV SÜD/Dachboxen/Sicherheit

TÜV SÜD/Dachboxen/Sicherheit

25. Juni 2026

Dachboxen bieten im Urlaub wertvollen Stauraum, erfordern jedoch die strikte Einhaltung der zulässigen Dachlast, die sich aus dem Gewicht von Box, Träger und Inhalt zusammensetzt und in der Bedienungsanleitung zu finden ist. Experten von TÜV SÜD empfehlen die Nutzung passgenauer Trägersysteme mit Prüfkennzeichen, eine sichere Ladungssicherung nach StVO sowie angepasste Fahrweise und erhöhte Vorsicht bei Brücken, Seitenwind und Höhenbegrenzungen.

Alexander Bausch von TÜV SÜD: „Die maximal zulässige Dachlast für einen Personenwagen beträgt je nach Fahrzeugtyp üblicherweise zwischen 50 und 100 Kilogramm. Doch zu dem Inhalt addieren sich noch das Gewicht der Box – etwa 20 Kilogramm – und des Querträgers mit etwa fünf Kilogramm. Und das alles darf die Dachlast des Fahrzeugs nicht überschreiten.“

„Inzwischen üblich sind speziell auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Grundträger, die nur an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten am Auto sicher montrt werden dürfen“, erläutert der TÜV SÜD-Fachmann: „Nicht zuletzt dienen die typisierten Konstruktionen dazu, Lack- und Karosserieschäden am Fahrzeug zu vermeiden.“ Der Auf- und Abbau einer Box ist erfahrungsgemäß keine Kleinigkeit und sollte von zwei Erwachsenen bewerkstelligt werden. „Kratzer vermeidet man, indem man die kritischen Stellen auf dem Dach mit Handtüchern abdeckt“, schildert Bausch seine Erfahrungen. „Nach der Montage sollte man nach einigen Kilometern die Befestigung der Dachbox und der Ladung noch einmal inspizieren“, rät er.

Den richtigen Dachträger samt Befestigung für das eigene Auto zu finden, ist trotz aller Vorschriften meist unproblematisch. „Auf den Internetseiten der namhaften Hersteller kann man sich in aller Regel bis zum gewünschten Fahrzeugtyp durchklicken, um das passende System zu ermitteln“, weiß Bausch und empfiehlt nachdrücklich: „Keine Träger und kein Zubehör ohne Kennzeichnung verwenden.“ Moderne Dachboxen werden gegenüber den Normen DIN 75302 oder ISO 11154 geprüft. „Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings nicht seiner ganz persönlichen Verpflichtung (Paragraf 22 Straßenverkehrsordnung), wonach die Ladung so zu verstauen und sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann“, ergänzt der TÜV SÜD-Fachmann. Deshalb können auch in der Dachbox Spanngurte Sinn machen.

Einkalkulieren sollte man beim Einsatz des zusätzlichen Gepäckträgers ein verändertes Fahrverhalten. Durch die größere Seitenfläche ist das Fahrzeug empfindlicher gegen Seitenwind. Besonders nach Waldstücken und auf Brücken ist erhöhte Vorsicht geboten. In vielen Ländern – etwa Frankreich – werden Parkplätze unter freiem Himmel mit Toren versehen, um Wohnmobilen den Eintritt zu verwehren. Diese Barrieren können auch für einen PKW, vor allem für ein SUV mit Box ein unüberwindbares Hindernis bilden. Vorsicht heißt es zudem bei der Einfahrt in ein Parkhaus. „Vergessen Sie nie Ihre Ladung auf dem Dach, sonst kann das Einfahren in Tiefgaragen ausgesprochen teuer werden“, erinnert Bausch. Ebenfalls im Portemonnaie merkt man das höhere Gewicht und die veränderte Windsilhouette des Fahrzeugs. „Mit Träger und Dachbox muss man einen Mehrverbrauch von zehn bis 30 Prozent einkalkulieren, je nach Geschwindigkeit. Und selbst wenn in der Bedienungsanleitung der Träger nicht eigens darauf hingewiesen wird, sollte man möglichst die Richtgeschwindigkeit von Tempo 130 auf deutschen Autobahnen nicht überschreiten“, legt Bausch Autofahrern schließlich ans Herz.

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Pressekontakt: Vincenzo Lucà

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