TÜV SÜD/Sicherheit/Ladungssicherung
TÜV SÜD/Sicherheit/Ladungssicherung
25. Juni 2026
Bei einer Notbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver verwandeln sich lose Gegenstände im Auto in gefährliche Projektile. Trotz dieses Risikos machen sich die wenigsten Autofahrer Gedanken über das korrekte Verstauen ihrer Ladung, wie TÜV SÜD-Experte Alexander Bausch regelmäßig beobachtet. Die rechtliche Lage ist hierbei eindeutig: Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass Ladung so gesichert sein muss, dass sie selbst in Extremsituationen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. „Das gilt ausnahmslos auch für Pkw und Kombis“, betont Bausch. Die Verantwortung dafür trägt in erster Linie der Fahrer, unter Umständen kann aber auch der Halter belangt werden. Ein oft ignorierter Aspekt: Auch Haustiere wie Hunde gelten laut StVO rechtlich als Ladung und müssen im Fahrzeug entsprechend gesichert werden.
„Schwere Taschen und Koffer sollten zuerst eingeladen und möglichst lückenlos an der Rückbank platziert werden“, legt Bausch Hobbytransporteuren und Ferienfahrern ans Herz. Um die Gegenstände an Ort und Stelle zu halten, können Zurr- oder Klemmschlossgurte sowie Ladungssicherungsnetze zum Einsatz kommen. Zwischen Rücksitzbank und Kofferraum lassen sich zudem feste Rückhaltesysteme oder Schutzgitter installieren. Wer darauf verzichtet, sollte den Kofferraum nur bis zur Oberkante der Rückenlehne beladen. „Wenn das Fahrzeug über zwei Außenspiegel verfügt, kann das Ladevolumen voll ausgenutzt werden. Hat das Fahrzeug nur einen linken Außenspiegel, muss der Blick in den Rückspiegel weiterhin möglich sein“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann.
Lose kleinere Gegenstände wie Smartphones sollten ebenfalls sicher verstaut werden, beispielsweise in ausreichend tiefen Ablagen oder im Handschuhfach. Zudem gilt: Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten müssen für den Notfall jederzeit griffbereit sein und dürfen nicht unter dem Gepäck vergraben werden.
Wer mit mangelhafter Ladungssicherung erwischt wird – etwa bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall – dem drohen empfindliche Strafen. Die Bußgelder bewegen sich im Regelfall zwischen 35 und 60 Euro, zudem droht ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg), wenn eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt. Kommt es durch die ungesicherte Ladung zu einem Unfall mit Personenschaden, kann dies strafrechtliche Folgen haben.
Ein besonderes Kapitel ist die Mitreise von Hunden. „Wer für sich und seinen vierbeinigen Begleiter auf Nummer sicher gehen will, sollte zu einer stabilen Transportbox greifen“, rät Bausch. Kleinere Boxen stehen am sichersten im Fußraum hinter den Vordersitzen. Für größere Boxen bietet sich bei Kombis, Vans und SUVs der Laderaum an. Hier sollte die Box quer zur Fahrtrichtung, direkt an der Lehne der Rücksitzbank positioniert werden. So verteilen sich die bei einem Crash auftretenden Kräfte gleichmäßig auf den Körper des Tieres. Ein stabiles Trenngitter reduziert das Risiko für die Passagiere zusätzlich. „Profis, wie etwa die Hundestaffeln der Polizei, transportieren ihre tierischen Partner im Einsatzfahrzeug immer so“, schildert Bausch.
Pressekontakt: Vincenzo Lucà