TÜV SÜD/Autourlaub/Fahrzeuggewicht
TÜV SÜD/Autourlaub/Fahrzeuggewicht
25. Juni 2026
Während der Urlaubsreise mutiert erfahrungsgemäß so mancher Personenwagen zu einem Kleintransporter. Verstaut wird, was in den Kofferraum geht. Sperriges findet auf dem Dachgepäckträger seinen Platz. Fahrräder werden auf der Anhängerkupplung transportiert. „Schnell sind dann die Grenzen des Erlaubten überschritten“, warnt Ann-Christin Mainz von TÜV SÜD und gibt zu bedenken, „dass bei nicht vorschriftsmäßig gesicherter Ladung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit empfindliche Strafen drohen.“
Überladung bei einem Personenwagen führt ab fünf Prozent Überschreitung zu Bußgeldern (ab 10 Euro), ab 20 Prozent zu einem Punkt in Flensburg. Bei 30 Prozent Überladung drohen 235 Euro Strafe samt einem Punkt. Die Sanktionen gelten für Fahrer und Halter. Damit nicht genug. Senkt sich die Polizeikelle, ist die Ferienfahrt beendet, zumindest vorläufig. „Vielfach vergessen wird, dass nicht weitergefahren werden darf. Das ist erst dann möglich, wenn das überschüssige Gewicht abgeladen wurde“, erinnert die TÜV SÜD-Fachfrau. Unabhängig von möglichen Strafen sollte einkalkuliert werden, dass ein voll beladenes Auto deutlich veränderte Fahreigenschaften an den Tag legt als im Alltagsbetrieb. „Schon ein vollbeladenes Auto verändert spürbar seine Fahreigenschaften – jenseits des Gewichtslimits wird es kritisch“, warnt die TÜV SÜD-Expertin. Besonderes Augenmerk sollte deshalb den Reifen gegönnt werden. Ihr Luftdruck muss dem erhöhten Gewicht angepasst werden, um sicher zu reisen.
Grundsätzlich sollte man sich vergewissern, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Die sicherste Methode ist dabei, das startbereite und vollbetankte Fahrzeug auf eine Waage zu stellen. Öffentliche Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde. Adressen finden sich im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. „Eine andere Methode als Nachwiegen kennt im Übrigen auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hegt, jemand habe über das Maß gepackt“, weiß Mainz.
Das Lademaximum für sein Auto zu ermitteln, ist etwas kniffelig. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dieser Angabe sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten – ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich hinter den Bezeichnungen F.1, beziehungsweise F.2 für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser bekannt unter dem alten Namen Fahrzeugschein.
„Aber“, schildert Mainz ihre Erfahrungen, „in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen.“ Der Grund sind die verschiedenen Ausstattungsvarianten und Extras. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr sind da durchaus möglich. Entsprechend muss man in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung genau hinschauen. „So verbleiben bei einer ursprünglichen Ladekapazität von beispielsweise 500 Kilogramm rasch nur noch 300 Kilogramm“, rechnet Mainz vor: „Bei drei Mitreisenden je 75 Kilogramm addieren sich schon so 225 Kilogramm, mithin bleiben für das Gepäck 75 schnell zusammengepackte Kilogramm.“
Pressekontakt: Vincenzo Lucà