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TÜV SÜD Pluspunkt zeigt, warum Selbsteinschätzung und Grenzwerte trügen können

Drogen am Steuer: Wenn die Fahrtüchtigkeit leidet

Drogen am Steuer: Wenn die Fahrtüchtigkeit leidet

27. August 2026

Drogen können Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen erheblich beeinträchtigen. Dabei geht es nicht nur um illegale Substanzen: Auch bestimmte Medikamente und Cannabis können die sichere Teilnahme am Straßenverkehr beeinflussen. Thomas Wicke, Verkehrspsychologe und fachlicher Leiter bei TÜV SÜD Pluspunkt erklärt, worauf Verkehrsteilnehmer achten sollten.

Drogen am Steuer: Wirkung oft schwer einzuschätzen

Anders als bei Alkohol lässt sich das Risiko bei Drogen nicht einfach an einem einheitlichen Grenzwert festmachen. Je nach Substanz, Konsummenge und individuellen Voraussetzungen können Wirkung und Dauer stark variieren. Besonders problematisch ist, dass Betroffene ihre eigene Leistungsfähigkeit nicht immer richtig einschätzen können. Veränderte Wahrnehmung, verlangsamte Reaktionen, Konzentrationsprobleme oder Selbstüberschätzung können dazu führen, dass gefährliche Situationen zu spät erkannt oder falsch eingeschätzt werden.

Zusätzliche Risiken entstehen beim Mischkonsum. Werden verschiedene berauschende Substanzen miteinander oder mit Alkohol kombiniert, können sich ihre Wirkungen verstärken oder verändern. „Dass man sich selbst wieder fit fühlt, bedeutet nicht automatisch, dass man auch tatsächlich sicher fahren kann“, erklärt Wicke. „Wer unter Drogeneinfluss steht, gehört nicht ans Steuer.“

Cannabis: Grenzwert ist keine Sicherheitsgrenze

Für Cannabis gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet und ein Kraftfahrzeug führt, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten strengere Vorgaben.

Der Grenzwert sagt jedoch nicht aus, ab welchem Wert eine Person sicher oder unsicher fährt. Wirkung und Abbau können individuell unterschiedlich verlaufen. Auch unterhalb der gesetzlichen Grenze kann die Fahrfähigkeit beeinträchtigt sein.

„Ein Grenzwert ist eine rechtliche Größe und keine persönliche Sicherheitsmarke“, betont der Verkehrspsychologe. „Er sollte deshalb niemals als Orientierung dafür dienen, ob eine Fahrt noch möglich ist.“

Arzneimittel können die Verkehrssicherheit beeinflussen

Müdigkeit, Benommenheit, Schwindel oder Konzentrationsprobleme können ebenfalls als Nebenwirkungen von Medikamenten auftreten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Präparat neu eingenommen oder die Dosierung verändert wurde.

„Warnhinweise in der Packungsbeilage sollten unbedingt ernst genommen werden“, rät Wicke. „Bei Unsicherheiten helfen Arzt oder Apotheke weiter. Wer Auswirkungen auf Aufmerksamkeit oder Reaktionsvermögen feststellt, sollte besser nicht fahren.“

Dass ein Medikament ärztlich verschrieben und bestimmungsgemäß eingenommen wurde, bedeutet also nicht automatisch, dass die Fahrtüchtigkeit uneingeschränkt gegeben ist. Das Straßenverkehrsrecht berücksichtigt die bestimmungsgemäße Einnahme verschriebener Arzneimittel zwar gesondert, entscheidend bleibt jedoch, ob ein Fahrzeug tatsächlich sicher geführt werden kann.

Drogenfahrt kann zudem die Fahreignung infrage stellen

Eine Drogenauffälligkeit kann neben Bußgeld, Fahrverbot oder strafrechtlichen Konsequenzen auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben. Bestehen Zweifel daran, ob eine Person grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Untersuchungen verlangen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung stellt hierfür besondere Anforderungen bei Betäubungsmitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen. Je nach Sachverhalt kann auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Dabei wird beurteilt, ob künftig wieder eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu erwarten ist.

„Bei einer MPU geht es nicht nur um den zurückliegenden Vorfall“, erklärt der TÜV SÜD-Experte. „Entscheidend ist, ob sich Betroffene ernsthaft mit ihrem Verhalten auseinandergesetzt haben und nachvollziehbar ist, dass sich eine solche Situation künftig nicht wiederholt.“

Je nach Fragestellung können dafür auch Abstinenznachweise erforderlich sein. Diese müssen nach festgelegten fachlichen und formalen Kriterien durchgeführt werden, damit sie im Rahmen einer Fahreignungsbegutachtung anerkannt werden können.

Keine Fahrt ist das Risiko wert

Ob illegale Droge, Cannabis oder ein Medikament: Wer ein Fahrzeug führt, muss gewährleisten, dass Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt sind.

„Es geht nicht darum herauszufinden, ob eine Fahrt vielleicht gerade noch möglich ist“, fasst Thomas Wicke zusammen. „Wer Bedenken hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit hat, fährt nicht. Im Straßenverkehr sollte Sicherheit immer Vorrang haben.“

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Pressekontakt: Vincenzo Lucà

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